
Aktiv die Natur schützen: Hunde müssen ab 1. März an die Leine
Mit dem Frühling naht auch die Zeit, in der viele Tiere in der Region ihre Jungen bekommen. Um die Jungtiere von Vögeln und anderen wildlebenden Tieren am Boden zu schützen,

Mit dem Frühling naht auch die Zeit, in der viele Tiere in der Region ihre Jungen bekommen. Um die Jungtiere von Vögeln und anderen wildlebenden Tieren am Boden zu schützen,

Mit dem Frühlingserwachen startet auch die große Reise unserer heimischen Amphibien zu ihren Laichplätzen – und die ist stellenweise gefährlich! Doch welche Maßnahmen ergreift die Kreisverwaltung Wittenberg, um diese kleinen Wanderer zu schützen, und was müssen Autofahrer jetzt beachten?

In diesen Ortsteilen von Lutherstadt Wittenberg und Zahna-Elster gibt es Probleme mit der Biomüll-Entsorgung.

UPDATE Mittwoch, 14 Uhr: Aufgrund der anhaltend niedrigen Temperaturen können auch am Donnerstag und Freitag, also den 11. und 12. Januar, die Biotonnen nicht entleert werden. Für die ausgefallenen Touren

Richtiges Heizen mit Holz vermindert den Ausstoß von Feinstaub und trägt dazu bei, Gesundheit und Umwelt zu schützen. Der vermehrte Ausstoß von Feinstaub durch Einzelraumfeuerungsanlagen ist zudem immer wieder Anlass

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden. Inhalt

Der Sommer hat begonnen, und rund um uns dominieren die Farben Gelb und Braun in der Natur, wo eigentlich viel mehr Grün sein sollte. Die Zahl der Waldbrände steigt. Schädlinge

Umweltinformation über abfallrechtliche Kontrollen der Verfüllung von Sand-, Kies- und Tongruben sowie Umweltinformation über abfall- und immissionsschutzrechtliche Kontrollen von Abfallanlagen, die nicht den Anforderungen der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IVU-Richtlinie)

Die Kreisverwaltung Wittenberg hat vom Land Sachsen-Anhalt Fördermittel bekommen zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners. Die Mittel werden auch an die Kommunen weitergereicht.

Auf der Grundlage der „Verordnung zum Verbrennen pflanzlicher Gartenabfälle im Landkreis Wittenberg“ ist ein Verbrennen pflanzlicher Abfälle von gärtnerisch genutzten Böden im Landkreis Wittenberg grundsätzlich ab dem 15. Oktober 2022