
UPDATE Biomüllentsorgung
UPDATE Mittwoch, 14 Uhr: Aufgrund der anhaltend niedrigen Temperaturen können auch am Donnerstag und Freitag, also den 11. und 12. Januar, die Biotonnen nicht entleert werden. Für die ausgefallenen Touren

UPDATE Mittwoch, 14 Uhr: Aufgrund der anhaltend niedrigen Temperaturen können auch am Donnerstag und Freitag, also den 11. und 12. Januar, die Biotonnen nicht entleert werden. Für die ausgefallenen Touren

Richtiges Heizen mit Holz vermindert den Ausstoß von Feinstaub und trägt dazu bei, Gesundheit und Umwelt zu schützen. Der vermehrte Ausstoß von Feinstaub durch Einzelraumfeuerungsanlagen ist zudem immer wieder Anlass

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden. Inhalt

Der Sommer hat begonnen, und rund um uns dominieren die Farben Gelb und Braun in der Natur, wo eigentlich viel mehr Grün sein sollte. Die Zahl der Waldbrände steigt. Schädlinge

Umweltinformation über abfallrechtliche Kontrollen der Verfüllung von Sand-, Kies- und Tongruben sowie Umweltinformation über abfall- und immissionsschutzrechtliche Kontrollen von Abfallanlagen, die nicht den Anforderungen der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IVU-Richtlinie)

Die Kreisverwaltung Wittenberg hat vom Land Sachsen-Anhalt Fördermittel bekommen zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners. Die Mittel werden auch an die Kommunen weitergereicht.

Auf der Grundlage der „Verordnung zum Verbrennen pflanzlicher Gartenabfälle im Landkreis Wittenberg“ ist ein Verbrennen pflanzlicher Abfälle von gärtnerisch genutzten Böden im Landkreis Wittenberg grundsätzlich ab dem 15. Oktober 2022

Die untere Wasserbehörde hat das Befahren des Sees, das Tauchen und das Baden an vier ausgewiesenen Badestellen des Gremminer Sees geregelt. Die bisherige Nutzung wurde um weitere fünf Jahre verlängert.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden. Inhalt

Innerhalb des umgrenzten Gebietes sind entsprechend § 13 a Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Nummern 3 und 4 WHG das Aufbrechen von Gesteinen unter hydraulischem Druck