
Fördermittel für die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners
Die Kreisverwaltung Wittenberg hat vom Land Sachsen-Anhalt Fördermittel bekommen zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners. Die Mittel werden auch an die Kommunen weitergereicht.

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Auf der Grundlage der „Verordnung zum Verbrennen pflanzlicher Gartenabfälle im Landkreis Wittenberg“ ist ein Verbrennen pflanzlicher Abfälle von gärtnerisch genutzten Böden im Landkreis Wittenberg grundsätzlich ab dem 15. Oktober 2022

Die untere Wasserbehörde hat das Befahren des Sees, das Tauchen und das Baden an vier ausgewiesenen Badestellen des Gremminer Sees geregelt. Die bisherige Nutzung wurde um weitere fünf Jahre verlängert.

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Innerhalb des umgrenzten Gebietes sind entsprechend § 13 a Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Nummern 3 und 4 WHG das Aufbrechen von Gesteinen unter hydraulischem Druck

Die Erfahrungen aus den Hochwasserkatastrophen der letzten Jahre, insbesondere die extremen Überschwemmungen in den Jahren 2002 und 2013, haben der Öffentlichkeit die Gefahren extremer Wetterereignisse drastisch vor Augen geführt. Die