Verordnung zur Regelung der Benutzung des Gremminer Sees

Verordnung zur Regelung der Benutzung des Gremminer Sees

Gremminer See

Die untere Wasserbehörde hat das Befahren des Sees, das Tauchen und das Baden an vier ausgewiesenen Badestellen des Gremminer Sees geregelt. Die bisherige Nutzung wurde um weitere fünf Jahre verlängert.