Wohngeldstelle

Bitte um Beachtung:

Die Wohngeldbehörde des Landkreises Wittenberg ist nicht für Bewohner der Lutherstadt Wittenberg und deren Ortsteile zuständig. Die Lutherstadt Wittenberg hat eine eigene Wohngeldbehörde. Telefonnummer der Stadtverwaltung: +49 3491 4210

Mitarbeitende

Frau Johanna Trabitz
Telefon: +49 3491 806-2017
E-Mail: johanna.trabitz@landkreis-wittenberg.de
Frau Nicole Deibicht
Telefon: +49 3491 806-2071
E-Mail: nicole.deibicht@landkreis-wittenberg.de
Frau Martina Lange
Telefon: +49 3491 806-2018
E-Mail: martina.lange@landkreis-wittenberg.de
Frau Yvonne Gründer
Telefon: +49 3491 806-2019
E-Mail: yvonne.gruender@landkreis-wittenberg.de

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Fachdienste:

Di  08:30 - 12:00 Uhr
     13:00 - 15:00 Uhr
Do 08:30 - 12:00 Uhr
     13:00 - 18:00 Uhr

Information des Landkreises Wittenberg:

Mo 08:30 - 17:00 Uhr
Di  08:30 - 17:00 Uhr
Mi  08:30 - 14:00 Uhr
Do 08:30 - 18:00 Uhr
Fr  08:30 - 14:00 Uhr

AUFGABEN

Wichtiger Hinweis:

Notwendige Unterlagen für Mietzuschuss:
  • Hauptformular für Mietzuschuss, gemäß Vordruck
  • Nachweise aller vorhandenen Einkommen
  • Nachweis der erhöhten Fahrtkosten durch die genaue Angabe der gefahrenen Kilometer vom Wohnort zum Arbeitsort und der Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage
  • Nachweis über Schwerbehinderung und Pflegegrad
  • Nachweis über Zinsen aus Kapitalvermögen gemäß Vordruck
  • Mietbescheinigung gemäß Anlage, aktuell auszufüllen von Ihrem Vermieter
  • Kopie des aktuellen Abfallgebührenbescheides mit Zahlungsnachweis (Kopie Kontoauszug)
  • Kopie des vollständigen Mietvertrages
  • Hauptvordruck für Lastenzuschuss
  • Nachweise aller vorhandenen Einkommen
  • Nachweis der erhöhten Fahrtkosten durch die genaue Angabe der gefahrenen Kilometer vom Wohnort zum Arbeitsort und der Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage
  • Nachweis über Schwerbehinderung und Pflegegrad
  • Nachweis über Zinsen aus Kapitalvermögen gemäß Vordruck
  • Wohnflächenberechnung gemäß Vordruck
  • Kopie des aktuell gültigen Grundsteuerbescheides
  • Kopie des vollständigen aktuellen Grundbuchauszugs (darf nicht älter als 5 Jahre sein)

Sollte ein Kredit bedient werden, der im Zusammenhang mit dem Haus steht, sind folgende   

Unterlagen notwendig:

  • Kopie des vollständigen Kreditvertrages
  • Kopie des letzten Jahreskontoauszugs vom Kredit
  • Kopie des aktuellen Kontoauszugs als Zahlungsnachweis der Kreditrate
  • Nachweis über die Verwendung des Kredites (Kopie Kaufvertrag oder Rechnungen, die Sanierung/ Modernisierung belegen, Baugenehmigung)
  • vollständiger Bausparvertrag
  • Kopie des letzten Jahreskontoauszugs des Bausparvertrages
  • Kopie aktueller Kontoauszug als Nachweis Beitragszahlung

Heim:

  • Hauptvordruck für Heimbewohner (Bitte achten Sie darauf, dass die Punkte 21 – 25 von der Heimleitung auszufüllen sind und die Heimleitung den Antrag zu unterschreiben hat)
  • Nachweis Betreuerausweis/Vorsorgevollmacht
  • Nachweise aller vorhandenen Einkommen
  • Bescheid Hilfe zur Pflege
  • Nachweis Schwerbehinderung/Pflegegrad
  • Nachweis über Zinsen aus Kapitalvermögen gemäß Vordruck
  • vollständiger Heimvertrag

Besondere Wohnform:

  • Hauptvordruck für Heimbewohner (Bitte achten Sie darauf, dass die Punkte 21 – 25 von der Leitung auszufüllen sind und die Leitung den Antrag zu unterschreiben hat)
  • Nachweis Betreuerausweis/Vorsorgevollmacht
  • Nachweise aller vorhandenen Einkommen
  • Bescheid Eingliederungshilfe/ Bescheid Grundsicherung
  • Nachweis Schwerbehinderung/Pflegegrad
  • Nachweis über Zinsen aus Kapitalvermögen gemäß Vordruck
  • vollständiger Wohnraumüberlassungsvertrag

Weitere Vordrucke:

  • formloser Wohngeldantrag
  • Anlage zum nachehelichen Unterhalt
  • Anlage zum Trennungsunterhalt
  • Anlage zum Kindesunterhalt
  • Verdienstbescheinigung, auszufüllen durch den Arbeitgeber
  • Erklärung keine Einkünfte
  • Anlage für Selbständige
  • Aufwendungen zur Erfüllung der gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung

Kontakt

Formulare