Gutachten zur Verbeamtung
- Leistungsbeschreibung
Vor der Einstellung in ein Beamtenverhältnis prüft die zuständige Einstellungs-/Ernennungsbehörde, ob die Einstellungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Zu diesen gehört auch die gesundheitliche Eignung für die angestrebte Laufbahn.
Hierfür muss der Einstellungs-/Ernennungsbehörde von den Bewerbern ein ärztliches Zeugnis vorgelegt werden, welches von den Gesundheitsämtern ausgestellt wird. - Welche Unterlagen werden benötigt?
- schriftlicher Untersuchungsauftrag
- ausgefüllter Anamnesebogen
- Personalausweis oder Reisepass
- gegebenenfalls Vorbefunde (Behandlungsberichte, Laborbefunde) und Impfausweis
- Rechtsgrundlage
- Beamtengesetz des Landes Sachsen-Anhalt
- Bundesbeamtengesetz
- Beamtenstatusgesetz
Kontakt
Telefon: +49 3491 806-2506
Fax: +49 3491 806-2590
E-Mail: gesundheitsamt@landkreis-wittenberg.de
Sprechzeiten der Fachdienste:
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Information des Landkreises Wittenberg:
Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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Ansprechpartner
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Telefon: +49 3491 806-2507
E-Mail: jenny.loebel@landkreis-wittenberg.de
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