Genehmigung Erstaufforstung
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Leistungsbeschreibung
Die Erstaufforstung von Flächen bedarf einer Genehmigung.
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Verfahrensablauf
Eine Beteiligung weiterer Behörden im Genehmigungsverfahren ist erforderlich.
Umweltverträglichkeitsprüfung: Ab einer Flächengröße von 2 ha bis weniger als 20 ha bedarf es einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls. Ab einer Flächengröße von 20 ha bis weniger als 50 ha bedarf es einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls. Ab einer Flächengröße von 50 ha oder mehr bedarf es zwingend einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Kumulierende Vorhaben sind anzurechnen.
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Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsformular (Bezug als Download oder direkt bei der unteren Forstbehörde)
- Grundbuchauszug (1-fach)
- Katasterauszug (1-fach)
- Kaufvertrag mit Auflassungsvorvermerk (1-fach)
- Einverständniserklärung des Eigentümers zur Erstaufforstung (wenn nicht selbst Eigentümer)
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Welche Gebühren fallen an?
Rahmengebühr von 29 € bis 3.019 € gemäß Allgemeiner Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA). Ggf. zusätzliche Gebühren, wenn eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist.
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Rechtsgrundlage
- § 10 Bundeswaldgesetz
- § 9 Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt
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Anträge / Formulare
Kontakt
Fax: 03491 806-2992
E-Mail: forstbehoerde@landkreis-wittenberg.de
Sprechzeiten der Fachdienste:
Di 08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Do 08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr