Belehrung im Umgang mit Lebensmitteln – Ausstellung Duplikat

Belehrung im Umgang mit Lebensmitteln – Ausstellung Duplikat

  • Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen Sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit Lebensmitteln direkt oder indirekt in Berührung? Sie möchten in Küchen oder Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden? Dann benötigen Sie eine Bescheinigung über die Belehrung im Umgang mit Lebensmitteln nach § 43 Infektionsschutzgesetz.

    Sollten Sie in der Vergangenheit eine Belehrung zum Umgang mit Lebensmitteln im Gesundheitsamt durchgeführt haben, ist unter bestimmten Voraussetzungen die gebührenpflichtige Ausstellung eines Duplikats möglich. Die Ausstellung eines Duplikats ist nur möglich, falls die Belehrung innerhalb der letzten 10 Jahre erfolgt ist.

Kontakt

Ansprechpartner

Frau Janett Theuerkorn
Funktion: Gesundheitsaufseherin / Hygienefachkraft
Raum: B0-64
Telefon: +49 3491 806-2569
Fax: +49 3491 806-2593
E-Mail: janett.theuerkorn@landkreis-wittenberg.de
Frau Kerstin Rozek
Funktion: Gesundheitsaufseherin
Raum: B0-61
Telefon: +49 3491 806-2518
Fax: +49 3491 806-2593
E-Mail: kerstin.rozek@landkreis-wittenberg.de

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
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Donnerstag
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