eines gesetzlichen Vertreters gemäß § 11 b Abs. 1 VermG (Az. GV 05E-1995) Der Landkreis Wittenberg hat am 24.03.2026 für nachfolgend aufgeführtes Eigentum die gesetzliche Vertretung aufgehoben: Grundbuch Holzdorf, Blatt
eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB (Az. GV 10C-1995) Hiermit wird zur Kenntnis gegeben, dass der Landkreis Wittenberg am 18.03.2026 für nachfolgend aufgeführtes Eigentum einen