Öffentliche Aufforderung
Dem Landkreis Wittenberg liegt ein Antrag auf Bestellung eines gesetzlichenVertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB für die unbekannten Erben von Gerhard Fischer, geb. 23.03.1920 vor. Im Grundbuch
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Dem Landkreis Wittenberg liegt ein Antrag auf Bestellung eines gesetzlichenVertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB für die unbekannten Erben von Gerhard Fischer, geb. 23.03.1920 vor. Im Grundbuch

Stand 10. November 2025: Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (LVwA) hat eine Weisung zum Verbot von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten und ähnlichen Veranstaltungen erlassen. Hintergrund ist die aktuelle Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) vom 6.

Im Landkreis Wittenberg findet die nächste Fischerprüfung des Landes Sachsen-Anhalt zur Erlangung eines Fischereischeines am Samstag, den 21. März 2026, um 09:00 Uhr,in der Kreisverwaltung Wittenberg, Breitscheidstraße 4, 06886 Lutherstadt Wittenberg