eines gesetzlichen Vertreters gemäß § 11 b Abs. 1 Vermögensgesetz (Az. GV 15C-1998) Hiermit wird zur Kenntnis gegeben, dass der Landkreis Wittenberg am 11.12.2025 nachfolgend aufgeführtes Eigentum einen gesetzlichen Vertreter
eines gesetzlichen Vertreters gemäß Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB (Az. GV 15-2014) Der Landkreis Wittenberg hat am 11.12.2025 für nachfolgend aufgeführtes Eigentum die gesetzliche Vertretung aufgehoben: Grundbuch Seyda,
eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB (Az. GV 05Q-1995) Hiermit wird zur Kenntnis gegeben, dass der Landkreis Wittenberg am 10.12.2025 für nachfolgend aufgeführtes Eigentum einen