Abberufung GV 14-2014
eines gesetzlichen Vertreters gemäß Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB (Az. GV 14-2014) Der Landkreis Wittenberg hat am 06.10.2025 für nachfolgend aufgeführtes Eigentum die gesetzliche Vertretung aufgehoben: Grundbuch Seyda,
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eines gesetzlichen Vertreters gemäß Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB (Az. GV 14-2014) Der Landkreis Wittenberg hat am 06.10.2025 für nachfolgend aufgeführtes Eigentum die gesetzliche Vertretung aufgehoben: Grundbuch Seyda,
Dem Landkreis Wittenberg liegt ein Antrag auf Bestellung eines gesetzlichenVertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB für die unbekannten Erben des Herrn Hermann Seidel vor. Im Grundbuch von
Dem Landkreis Wittenberg liegt ein Antrag auf Bestellung eines gesetzlichenVertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB für die unbekannten Erben des Herrn Eduard Schladitz vor. Im Grundbuch von