Kreistagswahl 2024
Allgemeines zu den Kommunalwahlen
Der Landtag hat den Termin für die Kommunalwahlen
am Sonntag, 9. Juni 2024
beschlossen. Damit finden die Neuwahlen der Vertretungen, Ortschaftsräte und Ortsvorsteher in Sachsen-Anhalt parallel zu dem von der Bundesregierung festzulegenden Tag der Wahl zum Europäischen Parlament statt.
Rechtsgrundlagen für die Kommunalwahlen sind das Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt und die Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Darüber hinaus sind die Bekanntmachungen der Landeswahlleiterin zu beachten: Kommunalwahlen (sachsen-anhalt.de)
Bekanntmachungen des Kreiswahlleiters
- Einteilung des Wahlgebietes des Landkreises Wittenberg in Wahlbereiche
- Einteilung der Wahlbereiche III und IV (Stadtgebiet Lutherstadt Wittenberg)
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge durch den Kreiswahlausschuss
- Wahlbekanntmachung, Fristen und Form Einreichung Wahlvorschläge
- Erreichbarkeit und Öffnungszeiten Kreiswahlbüro
- Aufforderung zur Besetzung des Kreiswahlausschusses
- Bekanntmachung Name und Dienstanschrift Kreiswahlleiter
Formulare
Achtung: Die Formblätter für Unterstützungsunterschriften sind nur auf Anforderung beim Kreiswahlbüro erhältlich (nach dem Nachweis über die Aufstellungsversammlung der Bewerber)