Integrierte Leitstelle
Die Integrierte Leitstelle ist Ihr Ansprechpartner für medizinische Notfälle. Ein medizinischer Notfall liegt vor, wenn es zu einer lebensbedrohlichen Störung der Vitalparameter wie Bewusstsein, Atmung und Kreislauf kommt. Schmerzbehandlungen und andere gesundheitliche Störungen sind durch den Hausharzt oder den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst zu versorgen. Den Kassenärtzlichen Bereitschaftsienst erreichen Sie unter der Telefonnummer 116 117 (ohne Vorwahl).
Die Integrierte Leitstelle ist auch Ihr Ansprechpartner bei Bränden, Unfällen, Überschwemmungen und ähnlichen Ereignissen, bei welchen die Feuerwehren Hilfe leisten, d. h. Menschen, Tiere und Sachwerte retten, schützen und bergen können. Hauptaufgabe ist das Retten von Menschen. Dies hat Priorität vor allen anderen Aufgaben der Feuerwehren und ist kostenlos.
Bitte beachten Sie folgende Notrufnummern:
112 Notruf Feuerwehr und Rettungsdienst
110 Polizei
030 19240 Giftnotruf
Hier finden Sie weitere Notrufnummern.
Allgemeine Hinweise
Um die schnellstmögliche Alarmierung der erforderlichen Hilfskräfte sicherzustellen, sind folgende Angaben bei einem Notruf erforderlich:
WO ist der Einsatzort (möglichst detaillierte Angaben wie Straßenname, Hausummer und Etage)
WAS ist passiert (Information für den Einsatz des Rettungsdienstes oder der Feuerwehr oder beider)
WIEVIEL Personen sind betroffen (Anzahl der Patienten oder Verletzten bei einem Notfall)
WER ist der Anrufer (Name und ggf. Rückrufnummer)
WARTEN auf Fragen nach Besonderheiten oder Hinweisen zur Ersten Hilfe, wie z. B. Telefonreanimation.
Mitarbeitende
Raum: Außenstelle Erich-Weinert-Straße 4b
Telefon: 03491 806-3161
E-Mail: susann.adolf@landkreis-wittenberg.de
Raum: Außenstelle Erich-Weinert-Straße 4b
Telefon: +49 3491 806-3160
Fax: +49 3491 806-3190
E-Mail: leitstelle@landkreis-wittenberg.de
E-Mail: Yvonne.stein@landkreis-wittenberg.de
Öffnungszeiten
AUFGABEN
Die wichtigsten Aufgaben der Integrierten Leitstelle sind die Einleitung geeigneter Maßnahmen zur Rettung von Menschen sowie zur Beseitigung von Gefahren für Personen, Tiere, Sachen und für die Umwelt:
- Entgegennahme von Notrufen und Hilfeersuchen
- Annahme von Alarmmeldungen (z. B. Brandmeldeanlagen)
- Beurteilung der Dringlichkeit eines Einsatzes, Notfalles oder größeren Schadensereignisses
- Alarmierung der notwendigen und geeigneten Kräfte und Mittel
- Übermittlung der Einsatzaufträge
- Unterstützung und Koordination der alarmierten Kräfte während des Einsatzes
- Sicherstellung der weiteren Einsatzfähigkeit
- Dokumentation der Einsatzdaten
- Information notwendiger Behörden und Institutionen
Kontakt
Telefon: 03491 806-3112
E-Mail: leitstelle@landkreis-wittenberg.de
Formulare
Hinweise zu dem Notruf-Fax für den Landkreis Wittenberg
Das Notruf-Fax dient zur Unterstützung körperlich beeinträchtigter Einwohner (Hör- und/oder Sprachgeschädigte) bei einem Notfall.
Im Bedarfsfall muss das ausgefüllte Notruf-Fax über die Fax-Nummer: 112 (ohne Vorwahl) gesendet werden. Soweit sich der Fax-Anschluss des Anschlussinhabers innerhalb des Landkreises Wittenberg befindet, wird das Notruf-Fax sofort an die Integrierte Leitstelle Wittenberg (Notruf für Feuerwehr und Rettungsdienst) gesendet. Hier werden durch die Disponenten entsprechend notwendige Einsatzkräfte alarmiert.
Das Notruf-Fax kann als beschreibbarer Ausdruck oder PDF-Datei genutzt werden.
Empfehlung:
Da im Bedarfsfall jede Minute zählt, sollte das Notruf-Fax immer griffbereit neben dem Faxgerät liegen und bereits die wichtigsten Informationen enthalten!
Hierzu zählen in jedem Fall:
- Name und Fax-Nummer des Absenders (wird für die Rückmeldung benötigt)
- Wohnanschrift (Adresse, welche die Einsatzkräfte anfahren müssen)
- bekannte Erkrankungen (z. B. COPD) / körperliche Zustände (z. B. Körpergewicht >130kg)
Ergänzung:
Soweit im Rahmen einer Hör- und/oder Sprachschädigung kein Fax-Anschluss vorhanden ist oder aus sonstigen Gründen nicht genutzt werden kann, können die entsprechenden Adress- und Patientendaten auch im Einsatzleitsystem der Integrierten Leitstelle Wittenberg hinterlegt (gespeichert) werden. Hierzu ist jedoch eine datenschutzrechtliche Einverständniserklärung erforderlich. Wenn die Adressdaten im Einsatzleitsystem hinterlegt sind, kann der Disponent der Integrierten Leitstelle bei einem entsprechenden Notruf die Adresse des Anschlussinhabers einsehen und die Einsatzkräfte gezielt alarmieren. Zur Umsetzung dieser Option können sich Interessenten an den Fachdienst Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen/Integrierte Leitstelle Wittenberg wenden.
Datenschutzhinweis:
Nutzung von Advanced Mobile Location (AML) durch die Integrierte Leitstelle Wittenberg
Mit einem Notruf über die 112 werden gem. § 108 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Telekommunikationsgesetz immer die Rufnummer des Anschlusses sowie die Daten, welche zur Ermittlung des Standortes gem. TR BOS erforderlich sind, übermittelt. Diese herkömmlich übermittelten Standortdaten sind aufgrund verschiedener Faktoren (z. B. Funkzellengröße) teilweise sehr ungenau.
Soweit über ein Smartphone der Notruf im Zuständigkeitsbereich der Integrierten Leitstelle Wittenberg angewählt wird, können mit AML die Standortdaten des jeweils genutzten Smartphones per GPS und/oder WLAN an die Integrierte Leitstelle Wittenberg übermittelt werden. Sind diese Funktionen am Handy ausgeschaltet, werden sie beim Notruf automatisch aktiviert und die Standortdaten des Smartphones an die Integrierte Leitstelle Wittenberg übermittelt.
Mit AML werden die Rufnummer des Notrufenden, der Zeitpunkt der Wahl des Notrufes, die Positionsdaten (Breiten- und Längengrad), die Höhe in Metern, die Genauigkeit der Daten sowie die Richtung und Geschwinigkeit des Notrufenden (wenn dieser mit dem Smartphone in Bewegung ist) an die Integrierte Leitstelle Wittenberg gesendet, welche nach Notrufbeginn 60 Minuten Zugriff auf diese Daten hat. An den beiden deutschen AML-Endpunkten werden diese Daten nach 24 Stunden gelöscht.
Bei AML handelt es sich nicht um eine App, sondern um einen von den jeweiligen Smartphone-Herstellern fest installierten Dienst, welcher einzig und allein Ihrer eigenen Sicherheit dient!
Achtung:
Wer absichtlich oder wissentlich Notrufe oder Notzeichen missbraucht oder vortäuscht, dass wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sein, wir mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft (§ 145 StGB).