Änderung der Gebühren im Waffenrecht
Mit Gültigkeit ab 30.01.2024 ist eine Änderung der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) in Kraft getreten. Hierbei haben sich einschlägige Veränderungen in Bezug auf die waffenrechtlichen Gebühren ergeben.