Änderung der Gebühren im Waffenrecht

Nahaufnahme eines Jägers
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Mit Gültigkeit ab 30.01.2024 ist eine Änderung der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) in Kraft getreten. Hierbei haben sich einschlägige Veränderungen in Bezug auf die waffenrechtlichen Gebühren ergeben. Alle geänderten Gebühren finden Sie in der Anlage zur AllGO LSA laufende Nummer 160a Tarifstellen 1 bis 101.

Auf zwei wichtige Änderungen sei bereits an dieser Stelle hingewiesen:

  • Regelüberprüfung gemäß § 4 Abs. 3 WaffGgesetzlicher Gebührenrahmen 29 – 185 Euro

Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit & persönlichen Eignung in regelmäßigen Abständen, mindestens nach Ablauf von 3 Jahren für Jäger, Sportschützen sowie Inhabern des Kleinen Waffenscheines und sonstigen Personen

  • Waffenaufbewahrungskontrollen gemäß § 36 Abs. 3 Satz 2 WaffGgesetzlicher Gebührenrahmen 57 – 299 Euro

Besitzer von erlaubnispflichten Schusswaffen und Munition haben der Behörde zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Waffenaufbewahrung Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden