Rund um den Wald: Drei neue Anträge jetzt online verfügbar

Sonnenschein im Wald
©AdobeStock - aksol - 273703719

Der Landkreis Wittenberg erweitert sein digitales Angebot: Seit dieser Woche können Anträge auf Waldnutzung, Erstaufforstung und Waldumwandlung online gestellt werden.

Wer neuen Wald anlegen, eine Waldfläche anders nutzen oder bestimmte Anlagen im Wald errichten möchte, benötigt dafür unter bestimmten Voraussetzungen eine forstrechtliche Genehmigung. Für drei dieser Anliegen stehen jetzt Onlinedienste im Serviceportal des Landkreises Wittenberg bereit.

Waldnutzung: Leitungstrassen sowie Sport- und Erholungsanlagen

Der Antrag auf Waldnutzung betrifft besondere Vorhaben, bei denen die Fläche weiterhin Wald bleibt. Dazu gehören beispielsweise Leitungstrassen sowie die Mitnutzung durch Sport- und Erholungsanlagen. Müssen für eine Leitungstrasse Bäume beseitigt werden oder beeinträchtigen die Anlagen die Waldfunktionen erheblich, ist eine Genehmigung der Forstbehörde erforderlich. Dabei sind auch Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen.

Erstaufforstung: Neuen Wald anlegen

Wer auf einer bisher nicht als Wald geltenden Fläche durch Saat oder Pflanzung neuen Wald anlegen möchte, benötigt eine forstrechtliche Genehmigung. Bei der Prüfung werden unter anderem Naturschutz, Landschaftspflege und mögliche Auswirkungen auf benachbarte Grundstücke berücksichtigt. Der Antrag auf Erstaufforstung kann jetzt ebenfalls online gestellt werden.

Waldumwandlung: Waldflächen anders nutzen

Soll eine Waldfläche vorübergehend oder dauerhaft in eine andere Nutzungsart überführt werden, ist eine Genehmigung erforderlich. Um nachteilige Auswirkungen auf die Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes auszugleichen, werden in der Regel Ausgleichsmaßnahmen verlangt – insbesondere die Aufforstung einer Ersatzfläche.