Maul- und Klauenseuche: Was nach dem Ausbruch in Brandenburg im Landkreis Wittenberg wichtig ist

Maul- und Klauenseuche: Was nach dem Ausbruch in Brandenburg im Landkreis Wittenberg wichtig ist

Rinder weiden in der Nähe des Wörlitzer Parks
© Landkreis Wittenberg / Alexander Baumbach

Informationen und Hinweise des Fachdienstes Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Ein Erstausbruch der Maul- und Klauenseuche wurde am 10. Januar 2025 im Landkreis Märkisch-Oderland (in Hoppegarten OT Hönow) amtlich bestätigt. Dabei handelt es sich um eine hochansteckende Viruserkrankung bei Paarhufern wie Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen, Kameliden sowie Zoo- und Wildtieren. Es besteht keine Gefahr für den Menschen, sich direkt bei infizierten Tieren oder durch Lebensmittel anzustecken.

Der Landkreis Wittenberg ist bisher nicht direkt betroffen, trotzdem appelliert der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz an alle Halter von Klauentieren, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und zu erhöhen. Hinweise und Informationen dazu gibt es im Internetauftritt der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt unter folgendem Link: Informationen der TSK zur MKS .

Tierhalter sind gesetzlich verpflichtet, einen Verdacht auf eine Infektion mit Maul- und Klauenseuche bei ihren Tieren unverzüglich dem Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz anzuzeigen.

Der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz ist erreichbar unter:

Einschränkungen für den Handel

Deutschland hat seinen Status: „frei von MKS ohne Impfung“ verloren. Deshalb ist für einen längeren Zeitraum mit erheblichen Einschränkungen für den innergemeinschaftlichen Handel in der EU und den Handel in Drittländer zu rechnen.

Tierhaltungen, Transportunternehmen sowie betroffene Lebensmittelhersteller und -händler sollten sich bei Bedarf jeweils mit den Empfängern über die Akzeptanz der betroffenen Sendungen abstimmen. Mit konkreten Fragen zu möglichen Transporten von Tieren, Tierprodukten oder Lebensmitteln kann man sich auch an den Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises wenden.

Hinweise für die Jagd

Jäger und Jagdausübungsberechtigte sollten bei verändertem Verhalten oder krankhaften Veränderungen bei Wildklauentieren immer einen amtlichen Tierarzt/eine amtliche Tierärztin zur Probenahme und Abklärung hinzuziehen.

Weitere Hinweise gibt es im Internetauftritt des Landesjagdverbandes Brandenburg:
MKS in Brandenburg: LJVB ruft Jägerinnen und Jäger zu erhöhter Aufmerksamkeit auf – Landesjagdverband Brandenburg e. V.

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