eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB (Az. GV 10E-1995) Hiermit wird zur Kenntnis gegeben, dass der Landkreis Wittenberg am 13.11.2025 für nachfolgend aufgeführtes Eigentum einen
eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB (Az. GV 10Y-1995) Hiermit wird zur Kenntnis gegeben, dass der Landkreis Wittenberg am 13.11.2025 für nachfolgend aufgeführtes Eigentum einen
Stand 10. November 2025: Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (LVwA) hat eine Weisung zum Verbot von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten und ähnlichen Veranstaltungen erlassen. Hintergrund ist die aktuelle Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) vom 6.