Dem Landkreis Wittenberg liegt ein Antrag auf Bestellung eines gesetzlichenVertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB für die unbekannten Erben von Hermann und Ehefrau Emilie Barth, geb. Jänicke
Dem Landkreis Wittenberg liegt ein Antrag auf Bestellung eines gesetzlichenVertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB für die unbekannten Erben von Gerhard Fischer, geb. 23.03.1920 vor. Im Grundbuch
Stand 10. November 2025: Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (LVwA) hat eine Weisung zum Verbot von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten und ähnlichen Veranstaltungen erlassen. Hintergrund ist die aktuelle Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) vom 6.