Landkreis Wittenberg begrüßt neues Rettungsdienstgesetz

Im neuen Rettungsdienstgesetz Sachsen-Anhalt sind Gemeindenotfallsanitäter und First-Responder-App festgehalten.
Im neuen Rettungsdienstgesetz Sachsen-Anhalt sind Gemeindenotfallsanitäter und First-Responder-App festgehalten.

Bewährte Modelle aus der Praxis sollen künftig landesweit wirken: Der Landkreis Wittenberg begrüßt die heutige Verabschiedung des novellierten Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Aus Sicht von Landrat Christian Tylsch stärkt das Gesetz den Rettungsdienst spürbar und setzt wichtige Impulse für eine moderne, praxistaugliche und zukunftsfeste Notfallversorgung – gerade auch im ländlichen Raum. Verankert werden unter anderem der Gemeindenotfallsanitäter, smartphonebasierte Ersthelfer sowie neue Anforderungen an Qualifikation und Fortbildung im Rettungsdienst und in den Leitstellen.

„Unser Modell des Gemeindenotfallsanitäters hat sich in der Praxis hervorragend bewährt. Dass dieses Modell jetzt fest im Gesetz steht, ist eine sehr gute Nachricht. Bei uns hat es geholfen, die Hilfsfristen zu verbessern und die vorhandenen Rettungsmittel gezielter dort einzusetzen, wo sie wirklich gebraucht werden“, sagt Landrat Christian Tylsch.

Gemeindenotfallsanitäter im Rettungsdienstgesetz

Besonders wichtig ist dem Landkreis Wittenberg, dass nun auch die Einbindung ehrenamtlicher Ersthelferinnen und Ersthelfer über eine First-Responder-App auf eine tragfähige Grundlage gestellt wird. Damit kann die Rettungskette in zeitkritischen Notfällen sinnvoll ergänzt werden – etwa dann, wenn bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes bereits lebensrettende Sofortmaßnahmen erforderlich sind. Der Landkreis hatte die Einführung eines solchen Systems bislang wegen offener Fragen unter anderem zu Alarmierung, Ausstattung und Versicherung noch nicht umgesetzt. Jetzt soll aus der politischen Debatte konkrete Praxis werden.

„Auch die Alarmierung von Ersthelferinnen und Ersthelfern über eine App kommt jetzt. Darüber haben wir im Landkreis Wittenberg schon früher diskutiert. Jetzt gibt es endlich den Rahmen, um aus dieser Debatte eine saubere und verlässliche Umsetzung zu machen. Wie das bei uns vor Ort konkret aussehen wird, werden wir in den nächsten Tagen vorstellen“, so Tylsch weiter.

Im Landkreis Wittenberg sind wir schon ganz weit dabei und finalisieren die Umsetzung. Dazu gehören insbesondere die Fortschreibung des Rettungsdienstbereichsplans, die Einbindung des Alarmierungssystems über die Integrierte Leitstelle, medizinische Vorgaben und Schulungen, Fragen der Ausstattung sowie die Gewinnung geeigneter ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer. Ein erster Arbeitsstand liegt bereits vor.

Mehr Möglichkeiten mit First-Responder-App

Mit dem Gesetz wird aus Sicht des Landkreises zugleich deutlich, dass gute Lösungen nicht am grünen Tisch entstehen müssen. Vielmehr fließen Erfahrungen aus der Praxis in die Weiterentwicklung des Rettungsdienstes für ganz Sachsen-Anhalt ein. Dass der Landkreis Wittenberg mit seinen Erprobungen und Anregungen dazu beitragen konnte, bewertet Landrat Tylsch ausdrücklich positiv.

„Dass Erfahrungen aus dem Landkreis Wittenberg jetzt dabei helfen, den Rettungsdienst im ganzen Land zukunftssicher aufzustellen, freut mich sehr. Das zeigt, was möglich ist, wenn Land und Kommunen vertrauensvoll zusammenarbeiten und neue Lösungen gemeinsam entwickeln. Wenn wir diesen Weg fortsetzen, können wir noch viele weitere Verbesserungen für die Menschen in Sachsen-Anhalt erreichen“, betont Landrat Christian Tylsch. “Der Landtag hat heute eine gute Entscheidung für unser Bundesland getroffen, die vor allem von Innenministerin Dr. Tamara Zieschang und ihrem Team im Ministerium vorbereitet wurde. Dafür möchte ich Ihr von Herzen danken.

Für den Landkreis Wittenberg ist die Novelle ein Signal, dass praxiserprobte Ideen, digitale Instrumente und verlässliche Partnerschaft zwischen kommunaler Ebene und Land zu konkreten Verbesserungen in der Notfallversorgung führen können. Genau daran will der Landkreis in der Zukunft weiterarbeiten, kluge Lösungen erproben und die Versorgung der Menschen im ländlichen Raum zukunftsfest machen.