Leistung

Jagderlaubnis beantragen

Leistungsbeschreibung

Jagd dient in erster Linie der Pflege und Erhaltung eines gesunden und artgerechten Wildtierbestandes. Sie hat auch den Schutz des Wildes zum Ziel und soll dessen Lebensgrundlage sichern und pflegen.

Wesentliches Instrument für die Regulierung der Wildbestände ist die Abschussplanung. Das Landesverwaltungsamt, Referat Forst- und Jagdhoheit, ist dabei für die Jagdbezirke der Forstämter des Landes und des Bundes direkt zuständig. Außerdem nimmt es als Obere Jagdbehörde im Rahmen der Fachaufsicht Einfluss auf die Jagdbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

Gemeinsam mit der Oberen Veterinärbehörde gilt dem Schutz vor Wildseuchen besondere Aufmerksamkeit. So werden auf Anforderung der Amtstierärzte bei der Jagd Blutproben vom Schwarzwild zur Untersuchung auf Schweinepest und Brucellose gewonnen. Auch zur Kontrolle des Status "Tollwutfreie Region" werden regelmäßig Füchse zur Untersuchung eingeschickt.

Durch die Bundeswildschutzverordnung unterliegen einige Wildarten einem besonderen Schutz. Die Obere Jagdbehörde ist dafür in Sachsen-Anhalt zuständig.

Rechtsgrundlage

Kontakt

Öffnungszeiten

Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Information des Landkreises Wittenberg:

Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr

Formulare

Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.