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Verfahrenslotse
Orientierung und Unterstützung bei Leistungen der Eingliederungshilfe
Die Lebenssituation junger Menschen mit einer drohenden oder bestehenden Behinderung und deren Familien ist oft mit vielen verschiedenen Institutionen verbunden. In diesem komplexen Zuständigkeitssystem hilft der Verfahrenslotse dabei, den Überblick zu behalten und passende Unterstützung zu finden.
Wobei kann der Verfahrenslotse helfen?
Das Angebot ist kostenfrei und richtet sich an junge Menschen mit einer drohenden oder bestehenden Behinderung bis zum 27. Lebensjahr sowie an ihre Familien, Pflegeeltern und gesetzlichen Vertreter.
Was macht der Verfahrenslotse?
- berät, ob Ansprüche auf Leistungen der Eingliederungshilfe in Betracht kommen,
- erklärt, wo Eingliederungshilfe beantragt werden kann,
- begleitet bei Bedarf zu Terminen bei Ämtern und öffentlichen Stellen,
- hilft bei der Beantragung von Eingliederungshilfeleistungen,
- unterstützt bei allen Schritten im Verwaltungsverfahren,
- vermittelt weitere Unterstützungsangebote.
Wichtige Informationen
Für alle jungen Menschen mit (drohender) Behinderung bis zum 27. Lebensjahr
- ihre Familien
- Pflegeeltern
- gesetzliche Vertreter
- grundsätzlich keine
- bei Anfragen zu bereits beantragten Leistungen, dann die dazugehörigen Unterlagen
kostenfrei
10b SGB VIII
Kontakt und erste Schritte
Landkreis Wittenberg
Eingangsmanagement / Verfahrenslotse
Breitscheidstraße 4
06886 Lutherstadt Wittenberg