Wer ein Kind allein erzieht, trägt viel Verantwortung. Wenn dann der andere Elternteil keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt zahlt, wird es schnell eng – organisatorisch wie finanziell. Genau hier setzt der Unterhaltsvorschuss an: Er sichert das Kind ab, wenn Unterhaltszahlungen ausbleiben.
Im Landkreis Wittenberg können Sie den Antrag inzwischen bequem online stellen. Ohne Papierstapel, ohne zusätzliche Wege, unabhängig von Öffnungszeiten. Der digitale Antrag führt Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, erklärt Hintergründe und zeigt, welche Unterlagen benötigt werden. So behalten Sie den Überblick – von Anfang an.
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keinen oder nicht ausreichenden Unterhalt zahlt. Die Leistung wird vom Jugendamt gewährt. Das Ziel ist klar: Das Kind soll abgesichert sein – unabhängig von familiären Konflikten oder ausstehenden Zahlungen.
Neben dem Online-Antrag finden Sie auf unserer Website umfassende Informationen zu Voraussetzungen, Höhe der Leistungen und zum weiteren Ablauf. Wer tiefer einsteigen möchte, findet im Podcast “Passierschein A38” einen praxisnahen Einblick: Dort erklären wir verständlich, was Unterhaltsvorschuss bedeutet, welche typischen Fragen auftreten und wie das Verfahren im Hintergrund funktioniert.
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