Abberufung GV 05-2019
eines gesetzlichen Vertreters gemäß Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB (Az. GV 05-2019) Der Landkreis Wittenberg hat am 16.12.2025 für nachfolgend aufgeführtes Eigentum die gesetzliche Vertretung aufgehoben: Grundbuch Holzdorf,
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eines gesetzlichen Vertreters gemäß Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB (Az. GV 05-2019) Der Landkreis Wittenberg hat am 16.12.2025 für nachfolgend aufgeführtes Eigentum die gesetzliche Vertretung aufgehoben: Grundbuch Holzdorf,
eines gesetzlichen Vertreters gemäß § 11 b Abs. 1 VermG (Az. GV 09-2016) Der Landkreis Wittenberg hat am 11.12.2025 für nachfolgend aufgeführtes Eigentum die gesetzliche Vertretung aufgehoben: Grundbuch Meuselko 10177
eines gesetzlichen Vertreters gemäß § 11 b Abs. 1 Vermögensgesetz (Az. GV 15C-1998) Hiermit wird zur Kenntnis gegeben, dass der Landkreis Wittenberg am 11.12.2025 nachfolgend aufgeführtes Eigentum einen gesetzlichen Vertreter
eines gesetzlichen Vertreters gemäß Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB (Az. GV 15-2014) Der Landkreis Wittenberg hat am 11.12.2025 für nachfolgend aufgeführtes Eigentum die gesetzliche Vertretung aufgehoben: Grundbuch Seyda,
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