Wie beantrage ich einen Gesundheitspass?

verschiedene Lebensmittel liegen auf einen Tich oder Arbeitsplatte - Apfel, Eier, Limette, Heidelbeeren, Pilze, Nüsee, Ingwer, Fisch
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Belehrung im Umgang mit Lebensmitteln nach § 43 Infektionsschutzgesetz – Jetzt bequem online beantragen

Infektionskrankheiten durch Lebensmittel verhindern – das ist die Aufgabe der Belehrung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes.

Wenn Sie in Ihrem Beruf Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen oder mit Gegenständen wie Geschirr in Kontakt kommen, sind Sie verpflichtet, vor Arbeitsbeginn eine Belehrung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes zu absolvieren. Diese Belehrung zeigt Ihnen, wie Sie die Übertragung von Infektionskrankheiten vermeiden und welche Krankheitsanzeichen dazu führen, dass Sie den Umgang mit Lebensmitteln nicht ausüben dürfen.

Die Belehrung: Ihre Verantwortung, unser Service

Die Belehrung ist für alle Personen verpflichtend, die mit Lebensmitteln arbeiten, sei es in der Küche, in der Gastronomie oder bei der Reinigung von Geschirr. Sie erfahren alles Wichtige, um sich und andere zu schützen. Nach der Belehrung erhalten Sie eine Bescheinigung, die Ihr Arbeitgeber vor Ihrem Tätigkeitsbeginn benötigt.

Die Belehrung kann auf verschiedene Arten durchgeführt werden:

  • Online-Belehrung: Bequem von Zuhause, direkt über unseren Online-Service.
  • Präsenzbelehrung: Vor Ort in unserem Gesundheitsamt.
  • Gruppenbelehrung: Für Betriebe ab 15 Personen bieten wir die Möglichkeit, eine Gruppenbelehrung direkt in Ihrem Unternehmen durchzuführen.

So melden Sie sich an

Für die Anmeldung stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Anmeldung über das BundID-Konto.
  • Anmeldung über Mein Unternehmenskonto.
  • Direkter Einstieg ohne Anmeldung oder Registrierung.

Achtung: Die Belehrung muss spätestens 3 Monate vor Ihrem Tätigkeitsbeginn erfolgen (Das Zertifikat darf nicht älter als 3 Monate sein.). Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Belehrung jetzt online zu buchen und rechtzeitig Ihre Bescheinigung zu erhalten.

Ihr Weg zur sicheren Arbeitsumgebung

Mit der Belehrung sorgen Sie dafür, dass die Übertragung von Krankheiten über Lebensmittel verhindert wird. Schützen Sie sich, Ihre Kollegen und Ihre Kunden, indem Sie alle relevanten Informationen zu Infektionskrankheiten und hygienischem Arbeiten kennen.
Jetzt online anmelden und in wenigen Schritten Ihre Bescheinigung erhalten!

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier: