Wassergefährdende Stoffe
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Leistungsbeschreibung
Wassergefährdende Stoffe begegnen uns in der heutigen Zeit in vielen Bereichen des täglichen Lebens. Mit ihnen wird in Privathaushalten, beim Handel, Gewerbe und auch im Industriebereich umgegangen.
Wassergefährdende Stoffe sind in Wassergefährdungsklassen 1-3 eingestuft. Diese Einstufungen findet man z.B. in den DIN Sicherheitsdatenblättern. Wassergefährdende Stoffe können feste, flüssige und gasförmige Stoffe sein. Insbesondere Säuren, Laugen, Mineralöle, flüssige sowie organische Verbindungen, Gifte, die geeignet sind, nachhaltig die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers nachteilig zu verändern.
Auch Stoffgemische gibt es in den unterschiedlichsten Formen.
An alle Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen werden Anforderungen gestellt. Diese richten sich nach dem Gefährdungspotential der Anlage, welches sich aus dem Volumen und der Wassergefährdungsklasse sowie den Standortgegebenheiten bestimmt.
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Verfahrensablauf
Wer eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen einbauen, aufstellen, betreiben, wesentlich ändern, außer Betrieb nehmen oder ausbauen will, hat dies anzuzeigen.
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Welche Unterlagen werden benötigt?
Anzeigeformular nach § 40 Abs. 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV ).
Diese Anzeige muss Angaben
- zum Betreiber,
- zum Standort und zur Abgrenzung der Anlage,
- zu den wassergefährdenden Stoffen, mit denen in der Anlage umgegangen wird,
- zu bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweisen sowie zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen, die für die Sicherheit der Anlage bedeutsam sind
enthalten.
- Nachweis des Fachbetriebes gemäß § 53 AwSV
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Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige hat mindestens 6 Wochen vor Baubeginn oder der beabsichtigten Handlung zu erfolgen.
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Rechtsgrundlage
Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA)
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
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Formulare
Kontakt
Fax: 03491 806-2994
E-Mail: umweltamt@landkreis-wittenberg.de
Sprechzeiten der Fachdienste:
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Information des Landkreises Wittenberg:
Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr