Vogelgrippe vorbeugen: EU-Kampagne informiert Geflügelhalter über Schutzmaßnahmen

Maßnahmen zur Geflügelpest aufgehoben
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Mit Beginn des herbstlichen Vogelzugs steigt die Bedeutung wirksamer Schutzmaßnahmen gegen die Vogelgrippe. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und die Europäische Kommission informieren deshalb im Rahmen der Kampagne „#NoBirdFlu“ über Möglichkeiten, die Einschleppung und Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern. Der Landkreis Wittenberg macht Geflügel haltende Betriebe und private Tierhalter auf diese Informationen aufmerksam.

Die Geflügelpest, auch als Vogelgrippe oder Aviäre Influenza bezeichnet, ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die insbesondere bei Geflügel schwere Krankheitsverläufe und hohe Tierverluste verursachen kann. Wildvögel können die Erreger verbreiten. Eine Übertragung auf Hausgeflügel ist auch indirekt möglich, beispielsweise über verunreinigtes Schuhwerk, Arbeitsgeräte, Fahrzeuge oder andere Gegenstände.

Ein Ausbruch der Geflügelpest kann erhebliche Folgen für betroffene Betriebe haben. Umso wichtiger ist es, bereits im Vorfeld auf wirksame Biosicherheitsmaßnahmen zu achten. Diese schützen nicht nur größere Geflügelbestände, sondern sind auch für kleinere Betriebe und private Geflügelhaltungen von Bedeutung.

Fünf Maßnahmen zum Schutz vor der Vogelgrippe

Die europäische Kampagne „#NoBirdFlu“ stellt fünf grundlegende Maßnahmen in den Mittelpunkt, mit denen Geflügelhalter das Risiko einer Einschleppung und Ausbreitung des Virus verringern können.

1. Zugang zu Geflügelhaltungen kontrollieren

Der Zugang zu Ställen und Geflügelhaltungen sollte auf notwendige Personen beschränkt bleiben. Auch Fahrzeuge, Werkzeuge und Transportbehälter können Krankheitserreger übertragen. Vor dem Betreten der Stallbereiche sollten Hände gereinigt sowie saubere Schutzkleidung und geeignetes Schuhwerk verwendet werden. Schuhe, Geräte und andere Gegenstände sind bei Bedarf gründlich zu reinigen und zu desinfizieren.

2. Auf gründliche Reinigung und Desinfektion achten

Ställe, Einrichtungen und Arbeitsgeräte müssen regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden. Dabei ist eine konsequente Trennung zwischen sauberen und möglicherweise verunreinigten Bereichen wichtig. Futter und Trinkwasser müssen vor Verunreinigungen geschützt werden.

3. Kontakt zu Wildvögeln verhindern

Wildvögel stellen eine wesentliche mögliche Eintragsquelle für das Vogelgrippevirus dar. Geflügelhalter sollten deshalb darauf achten, dass Wildvögel keinen Zugang zu Ställen, Futter und Tränken haben. Geeignete Abdeckungen, Netze oder Zäune können dabei helfen. Auch Wasseransammlungen und andere Stellen, die Wildvögel anlocken, sollten möglichst vermieden werden. Geflügel sollte nur im Stall gefüttert werden, nicht im Freien. Geflügelhalter sollten über Ställe oder geeignete Volieren für ihr Geflügel verfügen, um das Geflügel im Fall der Anordnung von Stallpflicht aufstallen zu können.

4. Verschiedene Geflügelarten getrennt halten

Hühner, Enten, Gänse und Puten sollten möglichst getrennt voneinander untergebracht werden. Dadurch lässt sich das Risiko einer Übertragung zwischen unterschiedlichen Geflügelarten verringern. Auch der Kontakt mit anderen Haus- und Nutztieren sollte begrenzt werden.

5. Krankheitssymptome frühzeitig erkennen und handeln

Geflügelhalter sollten ihre Tiere regelmäßig beobachten. Warnzeichen können insbesondere eine plötzlich verringerte Futter- oder Wasseraufnahme, auffälliges Verhalten, Atemwegsbeschwerden oder unerwartete Todesfälle sein. Bei entsprechenden Auffälligkeiten ist unverzüglich ein Tierarzt oder die zuständige Veterinärbehörde zu informieren. Kranke Tiere sollten möglichst von gesunden Tieren getrennt werden. Ein frühzeitiges Handeln ist entscheidend, um eine mögliche Ausbreitung der Erkrankung zu verhindern.

Der Landkreis Wittenberg empfiehlt allen Geflügelhaltern, die bestehenden Schutzmaßnahmen im eigenen Betrieb zu überprüfen und die Informationsangebote der EFSA zu nutzen.

Weitere Informationen unter

https://www.efsa.europa.eu/de/no-bird-flu

Wichtiger Hinweis: Die allgemeinen Empfehlungen der EFSA ersetzen keine rechtlich vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen oder gegebenenfalls geltenden tierseuchenrechtlichen Anordnungen. Geflügelhalter müssen weiterhin die jeweils geltenden Vorschriften und behördlichen Anordnungen beachten.