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Aufgabe des Katastrophenschutzes ist es, Katastrophen vorzubeugen, abzuwehren und die dafür notwendigen Maßnahmen zu treffen. Weitere Aufgaben sind der Bevölkerungsschutz - Zivilschutz sowie die zivil-militärische Zusammenarbeit.
Als untere Katastrophenschutzbehörde erfüllt der Landkreis Aufgaben bei der Vorbereitung von Gefahrenabwehrmaßnahmen im Großschadens- und Katastrophenfall und organisiert deren Abwehr sowie die Beseitigung deren Folgen.
Katastrophen können unter anderem ausgelöst werden durch:
Bei einem Katastrophenfall handelt es sich um einen Notstand, bei dem Leben, Gesundheit oder die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung oder erhebliche Sachwerte in einem solchen Maße gefährdet oder beinträchtigt sind, dass eine Bekämpfung durch die zuständigen Stellen und die zur Bekämpfung erforderlichen Einsatz- und Hilfskräfte eine zentrale Leitung erfordert.

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Der Fachdienst Brand- und Katastrophenschutz und Rettungswesen der Kreisverwaltung Wittenberg
Sprechzeiten der Fachdienste:
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Information des Landkreises Wittenberg:
Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr
Aufgaben des Katastrophenschutzes im Landkreis sind:
Voraussetzung für die Mitarbeit im Katastrophenschutz ist die aktive erhrenamtliche Mitarbeit in einer Feuerwehr oder dem Technischen Hilfswerk bzw. in einer privaten Hilfsorganisation (DRK, DLRG, JUH usw.).
Zu den Aufgaben des Bevölkerungsschutzes – Zivilschutzes gehören:
Die zivil-militärische Zusammenarbeit umfasst im Landkreis die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch mit der Bundeswehr in interessensgleichen Angelegenheiten, wie z. B. der Kampfmittelbeseitigung, Manöver und Übungen sowie dem Umweltschutz. Des Weiteren ist die Planung und Koordinierung von Vorsorgemaßnahmen für die Zivilbevölkerung und die Streitkräfte in einer Krise sowie im Spannungs- und Verteidigungsfall eine wichtige Aufgabe.