Landkreis Wittenberg - Untere Denkmalschutzbehörde
Formulare und Vordrucke finden Sie unter diesem Link
Voraussetzungen
- Sie möchten an Denkmalen oder in der Umgebung von Denkmalen bauliche Maßnahmen durchführen
dazu gehören:- Modernisierungs-, Instandsetzungs-, Sanierungs- oder Wiederherstellungsmaßnahmen
- Veränderungen am Erscheinungsbild eines Denkmals
- Beseitigung (teilweise oder vollständig) eines Denkmals
- bauliche Maßnahmen in der unmittelbaren Umgebung eines Denkmals
Baudenkmale, Denkmalbereiche, Kleindenkmale
Erforderliche Unterlagen
- Angaben zur antragstellenden Person (Antragsformular Seite 2)
- Angaben zum Grundstück
- Lageplan
- ggf. Bestandspläne oder historische Pläne,
- ferner Fotos (heutiger Zustand, ggf. historische Aufnahmen)
- Angaben zur Maßnahme: eine exakte Beschreibung der beabsichtigten Maßnahmen mit Material- und Farbangaben, ggf. Bauzeichnungen (mind. M. 1:100) und ggf. Detailzeichnungen
- ggf. Voruntersuchung oder Befunduntersuchung eines Restaurators
Archäologische Kulturdenkmale
Bodendenkmale sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlicher Kultur (archäologische Denkmale) handelt, die im Boden verborgen sind oder waren.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular (seiten 2 und 3)
- Lageplan
- Flurkarte mit Eintrag des Eingriffs
- ggf. weitere Unterlagen auf Anforderung
Mitarbeitende
Aufgaben
Formulare
MitArbeitende
Raum: A2-26
Telefon: 03491 806-2827
Raum: A2-27
Telefon: 03491 806-2825
Raum: A2-27
Telefon: 03491 806-2826
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Fachdienste:
Di 08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Do 08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Information des Landkreises Wittenberg:
Mo 08:30 - 17:00 Uhr
Di 08:30 - 17:00 Uhr
Mi 08:30 - 14:00 Uhr
Do 08:30 - 18:00 Uhr
Fr 08:30 - 14:00 Uhr
Aufgaben
Kontakt
Telefon:
03491 806-2825
Fax:
03491 806-2893
E-Mail:
denkmalschutz@landkreis-wittenberg.de