Stand: 8. Januar 2026
Die Überwachungszone, die im Zusammenhang mit dem Geflügelpestausbruch in Zerbst eingerichtet worden war und Teile der Stadt Coswig (Anhalt) betraf, ist aufgehoben worden.
Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde offiziell veröffentlicht.
Für die betroffenen Bereiche bei Coswig gelten damit die dort angeordneten Beschränkungen nicht mehr.
Wichtig:
Die Aufstallungszone im Landkreis Wittenberg, die aufgrund des Geflügelpestausbruchs in Zahna eingerichtet wurde, bleibt weiterhin in Kraft. Für die betroffenen Ortsteile gelten die dort angeordneten Maßnahmen – insbesondere die Aufstallungspflicht für Geflügel sowie die Biosicherheitsvorgaben – unverändert fort.
Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter werden gebeten, die bestehenden Regelungen weiterhin konsequent einzuhalten, um eine weitere Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern.