Überwachungszone berührt Coswiger Dörfer: Geflügelpest im Nachbarlandkreis

Ein Huhn im Stall
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Der Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat auch Auswirkungen auf einige Ortsteile der Stadt Coswig (Anhalt) im Landkreis Wittenberg. Am 27. November 2025 wurde durch den Landkreis Anhalt-Bitterfeld der Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest in der Stadt Zerbst/Anhalt in einem Geflügelbestand amtlich bestätigt.

Dadurch wird um den Seuchenbestand eine Überwachungszone (früher „Beobachtungsgebiet“) mit einem Radius von mindestens zehn Kilometer festgelegt. Die Überwachungszone umfasst folgende Ortsteile im Landkreis Wittenberg: Stadt Coswig (Anhalt): Ortsteile Stackelitz, Ragösen, Krakau, Jeber-Bergfrieden, Thießen, Hundeluft und Weiden.

Diese Allgemeinverfügung wird am 28. November 2025 auf der Internetseite des Landkreises Wittenberg unter www.landkreis-wittenberg.de bekannt gemacht. Sie tritt am auf die Bekanntmachung folgenden Tag, dem 29. November 2025 in Kraft und gilt bis auf Widerruf.

Geflügelpest in der Region – Wichtige Hinweise für private Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter

Am 27. November 2025 wurde in einem Geflügelbestand in der Stadt Zerbst/Anhalt im Landkreis Anhalt-Bitterfeld der Ausbruch der Geflügelpest (hochpathogene aviäre Influenza, Subtyp H5N1) amtlich festgestellt. Um eine weitere Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern, hat der Landkreis Wittenberg Schutzmaßnahmen erlassen, die auch für private Geflügelhaltungen gelten.

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Regelungen in verständlicher Form:

Wer ist betroffen?

Um den Ausbruchsbetrieb wurde eine sogenannte Überwachungszone mit einem Radius von mindestens 10 km eingerichtet. Die Überwachungszone reicht bis in den Landkreis Wittenberg. Folgende Ortsteile der Stadt Coswig (Anhalt) liegen in der Überwachungszone: Stackelitz, Ragösen, Krakau, Jeber-Bergfrieden, Thießen, Hundeluft und Weiden.
Bitte prüfen Sie, ob Ihr Wohn- oder Betriebsort innerhalb einer der Zonen liegt.

Welche Maßnahmen gelten für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter in der Überwachungszone?

🐓 Aufstallungspflicht

Alle gehaltenen Vögel – mit Ausnahme von Tauben – müssen entweder im Stall oder unter einer geeigneten Vorrichtung (Voliere) gehalten werden, die verhindert, dass Wildvögel Kontakt zum Hausgeflügel haben (Dach überstehend und wasserdicht, Seiten gegen das Eindringen von Wildvögeln geschützt, z.B. engmaschiger Maschendraht).

📝 Meldepflicht

Sie müssen dem Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz unverzüglich folgende Informationen mitteilen:

  • Anzahl und Art der gehaltenen Vögel,
  • Standort der Haltung,
  • Nutzungsart (z. B. Hobby, Eiergewinnung),
  • Anzahl der verendeten Tiere sowie
  • jede Veränderung des Bestandes.

Kontakt: Telefon: 03491 806-1906/-1904 E-Mail: veterinaeramt@landkreis-wittenberg.de

🚫 Transport- und Verbringungsverbot

Folgendes darf weder in noch aus einem Bestand verbracht werden:

  • Lebendes Geflügel und andere gehaltene Vögel
  • Geflügelfleisch und Eier

Die Verwendung von Eiern und Geflügelfleisch aus dem eigenen Geflügelbestand im eigenen Haushalt ist weiterhin zulässig. Eine Abgabe an Personen außerhalb des Haushalts ist verboten.

👀 Tägliche Kontrolle (Eigenüberwachung)

Sie sind verpflichtet, Ihr Geflügel einmal täglich auf Krankheitsanzeichen zu kontrollieren. Dazu zählen:

  • gesteigerte Sterblichkeit,
  • auffälliges Verhalten,
  • Veränderungen bei der Ei- oder Fleischproduktion.

Bei auffälligen Befunden informieren Sie bitte sofort das Veterinäramt.

🧼 Hygienemaßnahmen

  • Betriebsfremde Personen dürfen Ställe nur mit Schutzkleidung betreten.
  • Es müssen geeignete Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten bereitstehen.
  • Schuhe und Kleidung sind vor und nach dem Betreten der Stallungen zu reinigen und zu desinfizieren.
  • An allen Ein- und Ausfahrten sind Desinfektionsmaßnahmen durchzuführen.

📒 Dokumentationspflicht

Sie müssen alle betrieblichen Besucher dokumentieren – mit Ausnahme von Personen, die keinen Kontakt zur Tierhaltung hatten.

⚠️ Entsorgung verendeter Tiere

Verendete oder getötete Tiere müssen durch die Firma SecAnim (Tel. 03933 933030) abgeholt und ordnungsgemäß entsorgt werden.

Wichtiger Hinweis

Die Einhaltung dieser Maßnahmen ist verpflichtend. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 € geahndet werden. Bitte beachten Sie auch: Die Regelungen gelten ab dem 28. November 2025 und bis auf Widerruf.

Verdacht auf Geflügelpest?

Wenn Sie bei Ihrem Geflügel einen Verdacht auf Geflügelpest haben oder verendete Wildvögel finden, melden Sie dies bitte sofort dem Veterinäramt:📞 03491 806-1906/-1904

📧 veterinaeramt@landkreis-wittenberg.de