ÖSPV-Aufgabenträger

ÖSPV-Aufgabenträger

  • Leistungsbeschreibung

    Nach § 4 Absatz 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt ist der Landkreis Wittenberg Träger des Öffentlichen Straßenpersonennahverkehrs (ÖSPV) im Kreisgebiet und trägt für diesen die Finanzverantwortung. Die verkehrspolitischen Grundsätze und Ziele werden im Nahverkehrsplan des Landkreises Wittenberg festgelegt.

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