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Genehmigung Öffentliche Veranstaltungen im Wald
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									Öffentliche Veranstaltungen im Wald außerhalb von Wegen und Plätzen bedürfen der Genehmigung. 
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									Die Genehmigung kann erteilt werden, wenn: - bei Abwägung die Interessen der Antragstellenden diejenigen der Grundbesitzer überwiegen,
- die Antragstellenden gewährleisten, dass sie den Grundbesitzern entstehende Nachteile ausgleichen, und
- öffentliche Interessen nicht entgegenstehen.
 
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									– formloser Antrag mit Lage der Veranstaltung, Beginn, Dauer und Zweck der Veranstaltung und Zustimmung der Eigentümer 
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									Rahmengebühr von 48 € bis 300 € gemäß Allgemeiner Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA). 
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									§ 26 Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt 
Kontakt
    Untere Forstbehörde
    
            Adresse        
        
                Breitscheidstraße 4
            
            
                06886 Lutherstadt Wittenberg            
        Fax: 03491 806-2992
E-Mail: forstbehoerde@landkreis-wittenberg.de
Öffnungszeiten
        Sprechzeiten der Fachdienste:
Di  08:30 - 12:00 Uhr
     13:00 - 15:00 Uhr
Do 08:30 - 12:00 Uhr
     13:00 - 18:00 Uhr
 
				 
															 
															 
															