Medizinische Versorgung

Ansprechpartner

Fachdienst Asyl- und Ausländerangelegenheiten

Sachgebiet Soziale Betreuung
Telefon: 03491 806-3324
E-Mail: asyl-auslaenderangelegenheiten@landkreis-wittenberg.de

Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG):
Telefon: 03491 806-3302
E-Mail: asyl-auslaenderangelegenheiten@landkreis-wittenberg.de

Ansprechpartner

Fachdienst Gesundheit

Amtsarzt/Fachdienstleiter
Telefon: 03491 806-2500
E-Mail: gesundheitsamt@landkreis-wittenberg.de

Leiterin Amtsärztlicher Dienst/Stellvertretende Fachdienstleiterin
Telefon: 03491 806-2505
E-Mail: gesundheitsamt@landkreis-wittenberg.de

Grundsätzlich können Geflüchtete bzw. Zuwanderer das deutsche Gesundheitssystem mit niedergelassenen Ärzten, Krankenhäusern und Rettungsdienst nutzen. Diese Möglichkeiten werden den Asylbewerbern bzw. Geflüchteten nach Ankunft im Landkreis von Sozialarbeiterinnen der Kreisverwaltung ausführlich erläutert.

Zuwanderer mit Aufenthaltserlaubnis (z. B. anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte), die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind oder Arbeitslosengeld II beziehen, haben im gleichen Umfang wie Deutsche Anspruch auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Der Umfang der medizinischen Versorgung für Geflüchtete mit dem Status Asylsuchende, Asylbewerber oder Geduldete ist dagegen im sogenannten Asylbewerberleistungsgesetz geregelt. Diese erhalten dabei zunächst eine eingeschränkte Gesundheitsversorgung. Alle akuten Erkrankungen und Notfälle werden selbstverständlich behandelt und die Kosten werden vom Landkreis übernommen. Ausgeschlossen sind durch das Gesetz aber zum Beispiel Zahnersatz, Rehabilitationsmaßnahmen sowie planbare Behandlungen von chronischen Erkrankungen, die eine lange Nachbehandlung erfordern (z. B. Hüftgelenks-Endo-Prothesen-Operationen und Ähnliches). Für Kinder, werdende Mütter und Wöchnerinnen gibt es gesonderte Regelungen und einen erweiterten Leistungsumfang.

Nach 36 Monaten des Bezugs von Leistungen nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes, kommen dann die Regelsätze des Sozialgesetzbuchs XII (Sozialhilfe) zur Anwendung. Es erfolgt eine Anmeldung bei einer gesetzlichen Krankenkasse nach Wahl des Leistungsberechtigten und es werden Leistungen der Krankenhilfe wie für gesetzlich Krankenversicherte erbracht.

Grundsätzlich muss jede Ärztin/ jeder Arzt selbst entscheiden, welche Untersuchungen und Behandlungen sie/er im Sinne von § 4 und § 6 AsylbLG abgedeckt sieht.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: http://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/

Asylbewerber bekommen in der Regel anlassbezogen einen Krankenbehandlungsschein vom zuständigen Fachdienst Asyl- und Ausländerangelegenheiten (Sachgebiet Leistungsgewährung nach dem AsylbLG), den sie beim Besuch des Hausarztes vorlegen müssen. Die Vergütung erfolgt nach den Regelsätzen der AOK. Notwendige Überweisungen zu anderen Ärzten (Fachärzten) müssen vom Hausarzt bescheinigt und durch den Kostenträger (Fachdienst Asyl- und Ausländerangelegenheiten) nach Einholung einer amtsärztlichen Stellungnahme genehmigt werden, der in solchen Fällen einen weiteren Behandlungsschein ausstellt, oder auch in begründeten Fällen die Behandlung ablehnt. Jegliche stationäre Behandlung, soweit es kein akuter Notfall ist, bedarf immer der vorherigen Genehmigung aufgrund einer amtsärztlichen Stellungnahme. Bei einer Einweisung ins Krankenhaus setzt sich dieses in der Regel mit dem zuständigen Kostenträger in Verbindung.

Sprachmittlung beim Arztbesuch
Als Übersetzer dienen oft Bekannte oder Verwandte, die des Deutschen oder Englischen mächtig sind. Weiterhin sind auch Ehrenamtliche, z. B. die Integrationslotsen des Landkreises Wittenberg begleitend und vermittelnd tätig. Viele Ärzte nutzen zudem erfolgreich Übersetzungs-Apps oder fremdsprachige Übersetzungshilfen aus dem Internet. Außerdem können über das Projekt “SiSA – Sprachmittlung in Sachsen-Anhalt” ehrenamtliche Sprachmittler, insbesondere für die telefonische Sprachmittlung hinzugezogen werden.

Kontaktinformationen:
SiSA-Sprachmittlung in Sachsen-Anhalt
Hotline: 0345 21389399

Gesundheitsheft des Medinetz Halle / Saale e. V.
Hilfreich ist beispielsweise auch das Gesundheitsheft des Medinetz Halle/Saale e. V., das momentan in den Sprachen Englisch, Französisch, Arabisch, Persisch (Dari/Farsi), Somali, Tigrinya, Portugiesisch, Albanisch und Serbisch erhältlich ist.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Gesundheitsheft des Medinetz Halle/Saale e. V. und können es in verschiedenen Sprachen herunterladen: http://medinetz-halle.de/gesundheitsheft/

Gesundheitsheft für Asylbewerber des Verein für Bild und Sprache e. V.
Der Verein für Bild und Sprache e. V. hat ein Gesundheitsheft speziell für Asylbewerber erstellt, welches in 10 Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Arabisch, Farsi/Dari, Urdu, Russisch, Serbisch, Albanisch, Rumänisch, Tigrinya) plus Bildern verschiedene Themen (Arbeitsblätter für die Beratung von Asylbewerbern, mehrsprachige Anschreiben, Impfberatung, Hygiene) behandelt.

Hier geht es direkt zum Gesundheitsheft für Asylbewerber: http://medi-bild.de/pdf/asyl/Gesundheitsheft_Asyl.pdf

Unter http://medi-bild.de/hauptseiten/Materialien.html gibt es verschiedene mehrsprachige Informationsmaterialien zum Beispiel zu Kinderkrankheiten und Verhaltensregeln sowie z. B. auch mehrsprachige Anamnesebögen.

Auf dieser Seite sind verschiedene mehrsprachige Informationen zu Corona verlinkt.

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