Kreiswahlausschuss stellt Ergebnis im Wahlkreis 24 fest – Nachzählung im Wahlkreis 25 erforderlich

Landtagswahlen Sachsen-Anhalt - Wappen im Hintergrund und davor eine Wahlurne
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Der Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 24 – Wittenberg hat am Mittwoch, 9. September 2026, das Ergebnis der Landtagswahl vom 6. September geprüft und festgestellt. Als gewählter Bewerber im Wahlkreis wurde Andreas Best (AfD) festgestellt.

Kreiswahlleiter Landrat Christian Tylsch informierte den Ausschuss zugleich über Besonderheiten, die bei der Prüfung der Wahlergebnisse aufgefallen waren.

Einwendung bei Briefwahlauszählung in Wittenberg

Bei der Auszählung der Briefwahl in Wittenberg hatte ein Wahlbeobachter am Wahlabend eingewandt, dass der Abstand zwischen Wahlbeobachtern und Wahlvorstand zu groß sei und er nicht ausreichend beobachten könne. Zwischen dem Bereich für die Wahlbeobachtung und den Tischen der Wahlhelfer befand sich ein Abstand von 1,2 m und wurde durch ein Absperrband sichtbar gemacht.

Die Einwendung wurde aufgenommen und im Rahmen der Prüfung berücksichtigt. Nach Prüfung der Niederschrift ergab sich daraus jedoch kein Anlass für eine erneute Auszählung der Stimmen.

Wahlkreis 25 – Jessen: Nachzählung in 15 Wahlbezirken

Anders stellt sich die Situation im Wahlkreis 25 – Jessen dar. Bei der Prüfung der Wahlniederschriften aus dem Bereich Jessen und Gräfenhainichen wurde festgestellt, dass bei 15 von insgesamt 81 Wahlbezirken im Wahlkreis 25 die vorgeschriebene Summenbildung bei den zu bildenden Zählstapeln nicht ordnungsgemäß in den Niederschriften dokumentiert worden war.

Damit lässt sich anhand der Unterlagen nicht zweifelsfrei nachvollziehen, ob die einzelnen bei der Auszählung gebildeten Stapel korrekt gebildet und die Zwischensummen der Stimmzettel plausibel sind. Um das Wahlergebnis eindeutig überprüfen und feststellen zu können, hat der Kreiswahlleiter deshalb für diese 15 Wahlbezirke eine Nachzählung angeordnet.

Die Nachzählung findet am Donnerstag, 10. September 2026, ab 8:30 Uhr in der Kreisverwaltung Wittenberg statt.

Aus diesem Grund konnte der für Mittwoch, 9. September, vorgesehene Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 25 nicht wie geplant über das endgültige Wahlergebnis entscheiden. Die Sitzung wurde abgesagt.

Der Kreiswahlausschuss kommt nun am Montag, 14. September 2026, um 17 Uhr im Beratungsraum A1-01 der Kreisverwaltung Wittenberg, Breitscheidstraße 4 in Lutherstadt Wittenberg, erneut zusammen. Dort sollen die Wahlniederschriften geprüft, das Wahlergebnis festgestellt und der gewählte Bewerber im Wahlkreis 25 bestimmt werden. Die Sitzung ist öffentlich.

Übertragungsfehler bei zwei Briefwahlbezirken in Gräfenhainichen

Bei der Prüfung wurde außerdem ein Übertragungsfehler bei den Briefwahlbezirken 13 und 14 in Gräfenhainichen festgestellt.

In der zunächst veröffentlichten Ergebnisdarstellung war für beide Briefwahlbezirke versehentlich dasselbe Ergebnis eingetragen worden. Die tatsächlich ausgezählten Stimmen waren jedoch korrekt in den jeweiligen Wahlniederschriften dokumentiert und auch vom Wahlvorstand richtig an die Wahlbeauftragte der Stadt Gräfenhainichen übermittelt worden.

Der Fehler entstand erst bei der Eingabe in die Wahlunterstützungssoftware: Für einen der beiden Briefwahlbezirke wurde versehentlich das Ergebnis des anderen Bezirks übernommen.

Der Übertragungsfehler wurde bereits am Montagmorgen, 7. September, durch das Kreiswahlbüro festgestellt.

Eine solche Eingabe kann nach Abschluss der vorläufigen Ergebnisübermittlung nicht einfach nachträglich in der Wahlsoftware verändert werden. Damit soll sichergestellt werden, dass bereits übermittelte Wahlergebnisse nicht ohne nachvollziehbares und gesetzlich vorgesehenes Verfahren geändert werden können.

Die Korrektur erfolgt deshalb im Rahmen der offiziellen Prüfung durch den Kreiswahlausschuss. Grundlage sind dabei die originalen Wahlniederschriften der Wahlvorstände. Der Kreiswahlausschuss beschließt anschließend über das bereinigte und endgültige Wahlergebnis.

Nach diesem Beschluss wird auch die Ergebnisdarstellung auf der Internetseite entsprechend korrigiert und das bisherige vorläufige Ergebnis durch das endgültige Wahlergebnis ersetzt. Vor Beschluss des Wahlausschusses ist das nicht möglich.

Sorgfältige Prüfung vor endgültiger Feststellung

Die Prüfung der Wahlniederschriften nach einer Wahl dient dazu, mögliche Unstimmigkeiten zwischen den dokumentierten Auszählungsergebnissen und den übermittelten Zahlen zu erkennen und aufzuklären. Wo sich Ergebnisse anhand der Unterlagen nicht zweifelsfrei nachvollziehen lassen, erfolgt eine erneute Prüfung oder – wie jetzt im Wahlkreis 25 – eine Nachzählung.

Erst anschließend stellt der zuständige Kreiswahlausschuss das endgültige Ergebnis für den jeweiligen Wahlkreis fest.