Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

  • Junge Menschen haben Anspruch auf eine gesunde körperliche und geistig-seelische Erziehung. Kinder- und Jugendschutz steht deshalb vorrangig auf zwei Säulen: erzieherische Maßnahmen wie die Realisierung von Jugendschutzprojekten, die vorbeugend wirken (erzieherischer Kinder- und Jugendschutz) und gesetzliche Regelungen zur Begrenzung gefährdender Einflüsse wie Alkoholausschank oder den Verkauf von Tabakwaren (ordnungsrechtlicher Kinder- und Jugendschutz).

Kontakt

Ansprechpartner

Frau Claudia Heinrich
Funktion: Jugendarbeit
Raum: A0-13
Telefon: +49 3491 806-2224
E-Mail: claudia.heinrich@landkreis-wittenberg.de