Jugendhilfeplanung
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Leistungsbeschreibung
Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat im Rahmen seiner Planungsverantwortung den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen und den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen junger Menschen und von Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und die zur Befriedigung dieses Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen.
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Rechtsgrundlage
Kontakt
Landkreis Wittenberg - Planungsbereich
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Fachdienste:
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Information des Landkreises Wittenberg:
Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr