Internationalen Leichenpass beantragen

Internationalen Leichenpass beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Sie möchten eine verstorbene Person an einen Ort außerhalb des Landkreis Wittenberg befördern? Um die Beförderung vornehmen lassen zu können, kann ein internationaler Leichenpass erforderlich sein. Sie können diesen auch durch das mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen beantragen lassen.

    Hinweis: Bei der Beförderung einer Leiche ins Ausland sind die gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes sowie der Durchfuhrländer zu beachten. Informationen erteilen die zuständigen
    Konsulate und Botschaften dieser Länder.

  • Voraussetzung für die Beantragung eines internationalen Leichenpasses
    • Die für die Ausstellung eines internationalen Leichenpasses bei einer ungeklärten Todesursache oder einer nicht sicher identifizierten verstorbenen Person notwendige Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft liegt vor.
    • Die Transportbestimmungen gemäß dem Internationalen Abkommen zur Beförderung von Leichen werden eingehalten.
    • Sterbeurkunde oder Zurückstellung der Beurkundung.
  • Verfahrensablauf

    Der Antrag kann entweder von Ihnen als Privatperson oder von dem beauftragten Bestattungsunternehmen beim Gesundheitsamt des Sterbeortes gestellt werden.

    Persönliche Beantragung des Leichenpasses im Fachdienst Gesundheit.
    Beantragung per E-Mail über gesundheitsamt@landkreis-wittenberg.de

    Erst wenn alle benötigten Dokumente vorliegen und alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Gesundheitsamt den Antrag auf Ausstellung eines internationalen Leichenpasses bearbeiten.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?
    • Schriftlicher formloser Antrag
    • Bescheinigung einer ordnungsgemäßen Einsargung und der Einhaltung der Transportbestimmungen gemäß dem Internationalen Abkommen für Leichenbeförderung (IALB) durch das Bestattungsunternehmen
    • Todesbescheinigung mit vertraulichem Abschnitt
    • Sterbeurkunde des Standesamts
    • Nachweis über die Möglichkeit der Bestattung am Bestimmungsort
    • Ggf. Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft
  • Bearbeitungsdauer

    Der Leichenpass wird unverzüglich ausgestellt

  • Welche Gebühren fallen an?
    • 71,00 €
  • Rechtsgrundlage
    • Bestattungsgesetz LSA § 11 Abs. 4 und 5
    • Internationales Abkommen für Leichenbeförderung (IALB)