Merkblatt zur Ein-/Durchreise mit Hunden, Katzen und Frettchen (Heimtieren)
Bei der Einreise von Heimtieren nach Deutschland sind Reiseverkehr und Handel zu unterscheiden.
Ziel der Bestimmungen sowohl für den Reiseverkehr als auch für den Handel ist der Schutz vor der Einschleppung und der Verbreitung der Tollwut.
Tiere im Reiseverkehr dürfen nicht dazu bestimmt sein, den Besitzer zu wechseln. Für den Fall das Tiere zum Zwecke des Besitzerwechsels nach Deutschland verbracht werden, gelten die Regelungen für den Handel mit Tieren gemäß Richtlinie 92/65/EG.
Die Anforderungen für den Reiseverkehr mit Hunden, Katzen und Frettchen können dem beigefügte Merkblatt des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft entnommen werden.