Hilfen zur Erziehung

Gemeinsam für starke Familien

Manchmal brauchen Eltern Unterstützung bei der Erziehung ihrer Kinder. Dafür gibt es die Hilfen zur Erziehung. Sie sollen Familien helfen, Probleme zu lösen und Kinder gut zu begleiten.

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Wer kann Hilfe bekommen?

  • Kinder
  • Jugendliche
  • Junge Erwachsene
  • Eltern oder andere Personen, die für die Erziehung verantwortlich sind
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Wann gibt es Hilfen zur Erziehung?

Eine Hilfe kann gewährt werden, wenn:

  • Sorgeberechtigte
    Unterstützung bei der Erziehung ihres Kindes brauchen.
  • Die Hilfe für die Familie geeignet und notwendig ist.
  • junge Volljährige bei der eigenständigen Lebensführung Unterstützung benötigen

Wie läuft das Verfahren ab?

Wenn Sie sich an das Jugendamt wenden, weil Sie Unterstützung für Ihre Familie möchten, passiert Folgendes:

  • Sie vereinbaren einen Termin beim Jugendamt.(zur Webseite Familienkoordinationsstelle)
  • Gemeinsam sprechen Sie über Ihre Situation und Ihre Herausforderungen.
  • Es wird geprüft, ob Beratungsangebote helfen können.
  • Reicht eine Beratung nicht aus, können die
    Sorgeberechtigten

    einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung stellen.

  • Das Jugendamt prüft, ob und wenn ja, welche Hilfe passend ist. Dazu finden Gespräche statt.
  • Die passende Hilfe wird organisiert.
  • Während der Hilfe wird regelmäßig geprüft, ob die Unterstützung weiterhin passt und welche Ziele erreicht werden sollen.

Welche Hilfen gibt es?

Eine Fachkraft begleitet den Kontakt zwischen dem Kind und einem Elternteil oder beiden Elternteilen. Das Kind soll sich sicher fühlen. Die Eltern erhalten Unterstützung im Umgang mit ihrem Kind.

Mütter und/oder Väter leben gemeinsam mit ihrem Kind in einer Einrichtung. Dort erhalten sie rund um die Uhr Unterstützung bei Pflege, Versorgung und Erziehung ihres Kindes. Das Kind ist zu Beginn der Hilfe noch nicht sechs Jahre alt.
Wenn ein Elternteil z.B. schwer krank wird und sich vorübergehend nicht um das Kind kümmern kann, kann diese Hilfe eingesetzt werden. Voraussetzung ist, dass keine andere Betreuung möglich ist und das Wohl des Kindes sonst gefährdet wäre.

Eine unterstützende Person hilft der Familie im Alltag. Zum Beispiel bei Briefen von Behörden oder bei der Organisation des Haushalts.

Die ganze Familie wird intensiv begleitet und unterstützt. Dafür lebt die Familie für eine bestimmte Zeit in einer Einrichtung und erhält dort Anleitung im Alltag.

Arbeitsgemeinschaft Erziehungs- und Familienberatung – freier Zugang ohne Antrag!

Bei Fragen oder Problemen in der Erziehung können Familien eine Beratung in Anspruch nehmen. Dort werden gemeinsam Lösungen gesucht.

Kinder oder Jugendliche nehmen an Gruppenangeboten mit Gleichaltrigen teil. Dort lernen sie zum Beispiel, besser mit anderen Menschen umzugehen und soziale Fähigkeiten zu stärken.

Das Kind oder der Jugendliche erhält eine feste Ansprechperson. Diese unterstützt bei Problemen im Alltag. Die Eltern werden aktiv einbezogen, damit gemeinsam Lösungen gefunden werden können.

Eine Fachkraft unterstützt die Familie direkt zu Hause. Sie hilft bei Alltagsproblemen, Erziehungsaufgaben, bei der Lösung von Konflikten und Krisen und beim Kontakt mit Behörden oder anderen Einrichtungen.

Das Kind wird tagsüber in einer Gruppe betreut und gefördert. Am Abend kehrt es in seine Familie zurück.

Wenn ein Kind vorübergehend oder dauerhaft nicht bei seiner Familie leben kann, kann es in einer Pflegefamilie leben.

Das Kind oder der Jugendliche lebt in einer Einrichtung. Dort erhält es Unterstützung für die persönliche Entwicklung und für ein selbstständiges Leben.

Jugendliche erhalten eine besonders intensive und individuelle Unterstützung, um ihren Alltag zu bewältigen und ihren Platz in der Gesellschaft zu finden.

Junge Erwachsene zwischen 18 und 21 Jahren können Unterstützung erhalten. In besonderen Fällen ist dies auch bis zum 27. Lebensjahr möglich. Die Hilfe soll dabei unterstützen, selbstständig und eigenverantwortlich zu leben.

Eine Inobhutnahme bedeutet, dass ein Kind oder Jugendlicher in einer akuten Krise vorübergehend aus der Familie genommen wird.

Dies kann passieren, wenn:

  • das Kind oder der Jugendliche darum bittet,
  • eine Gefahr für das Wohl des Kindes besteht,
  • ein unbegleiteter minderjähriger Mensch ohne Eltern nach Deutschland einreist.
Wichtig

Das Ziel aller Hilfen ist es, Kinder, Jugendliche und Familien zu unterstützen. Gemeinsam wird nach einer passenden Lösung gesucht, damit sich Kinder und Jugendliche gut entwickeln können.