Hilfe zur Erziehung
- Leistungsbeschreibung
Ein Personensorgeberechtigter hat Anspruch auf Hilfe zur Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen, wenn eine dem Wohl entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist.
Die Hilfe umfasst insbesondere pädagogische und damit verbundene therapeutische Leistungen. Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall.
Die Hilfe kann innerhalb oder außerhalb des elterlichen Haushalts gewährt werden.
Leistungsumfang
- Institutionelle Beratung (Erziehungsberatung)
- Soziale Gruppenarbeit
- Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
- Sozialpädagogische Familienhilfe
- Erziehung in einer Tagesgruppe
- Vollzeitpflege
- Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
- Rechtsgrundlage
Kontakt
Landkreis Wittenberg - Allgemeiner Sozialer Dienst
Adresse
Breitscheidstraße 4
06886 Lutherstadt Wittenberg
Telefon: 03491 806-2242
Telefon: 03491 806-2253
Fax: 03491 806-2290
E-Mail: jugendamt@landkreis-wittenberg.de E-Mail: beratungsanliegen@landkreis-wittenberg.de
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Fachdienste:
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Information des Landkreises Wittenberg:
Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr