Helferverpflichtung
- Leistungsbeschreibung
Als untere Katastrophenschutzbehörde erfüllt der Landkreis Wittenberg Aufgaben bei der Vorbereitung von Gefahrenabwehrmaßnahmen im Großschadens- und Katastrophenfall und organisiert deren Abwehr sowie die Beseitigung deren Folgen.
Der Landkreis Wittenberg würde sich freuen, wenn Sie als Helfer im Katastrophenschutz freiwillig mitarbeiten!
- Voraussetzungen
Voraussetzung für die Mitarbeit im Katastrophenschutz ist die aktive ehrenamtliche Mitarbeit in einer Feuerwehr oder dem Technischen Hilfswerk bzw. in einer privaten Hilfsorganisation (DLRG, DRK, JUH usw.).
Mindestalter: 18 Jahre
- Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
- Rechtsgrundlage
§ 13 Ab. 1 Katastrophenschutzgesetz LSA
- Anträge / Formulare
Kontakt
Sprechzeiten der Fachdienste:
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Information des Landkreises Wittenberg:
Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr