Helferverpflichtung

  • Leistungsbeschreibung

    Als untere Katastrophenschutzbehörde erfüllt der Landkreis Wittenberg Aufgaben bei der Vorbereitung von Gefahrenabwehrmaßnahmen im Großschadens- und Katastrophenfall und organisiert deren Abwehr sowie die Beseitigung deren Folgen.

    Der Landkreis Wittenberg würde sich freuen, wenn Sie als Helfer im Katastrophenschutz freiwillig mitarbeiten!

  • Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Mitarbeit im Katastrophenschutz ist die aktive ehrenamtliche Mitarbeit in einer Feuerwehr oder dem Technischen Hilfswerk bzw. in einer privaten Hilfsorganisation (DLRG, DRK, JUH usw.).

    Mindestalter: 18 Jahre

  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.

  • Rechtsgrundlage

    § 13 Ab. 1 Katastrophenschutzgesetz LSA

  • Anträge / Formulare

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