Grundwasserentnahme

Grundwasserentnahme

  • Grundwasserentnahmen bzw. Zutageförderungen von Grundwasser können z. B. der Wasserversorgung dienen oder zur Feldberegnung erforderlich sein. Dabei erfolgt das Entnehmen von Grundwasser durch Pump- oder Schöpfvorrichtungen bei bereits erschlossenem und ohne besondere Vorkehrungen zugänglichem Grundwasser.
    Das Zutagefördern von Grundwasser hingegen erfasst das planmäßige Erschließen durch besondere Maßnahmen und Einrichtungen (z. B. durch Bohrungen oder Pumpbrunnen).

    Die Entnahme, das Zutagefördern und das Zutageleiten von Wasser aus dem Grundwasser ist eine Gewässerbenutzung, für die nach dem Wasserhaushaltsgesetz eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Diese Erlaubnis muss bei der Wasserbehörde des Landkreises Wittenberg beantragt werden.

    Im Erlaubnisverfahren wird seitens der Wasserbehörde geprüft, ob die Entnahme / Zutageförderung des Grundwassers zu Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit oder der Natur führen kann.

    Zu unterscheiden sind bei Grundwasserentnahmen eine Anzeigepflicht für die Bohrung des Brunnens (als “Erdaufschluss”) und eine Erlaubnispflicht für die Grundwasserentnahme selbst.

Kontakt

Ansprechpartner

Frau Sophie Bölke
Funktion: Sachbearbeiterin
Raum: A 3-37
Telefon: 03491 806-2967
E-Mail: sophie.boelke@landkreis-wittenberg.de
Erdwärme, Brunnenbohrungen, Grundwasserentnahmen
Frau Kerstin Neumann
Funktion: Sachbearbeiterin
Raum: A 3-37
Telefon: 03491 806-2966
E-Mail: kerstin.neumann@landkreis-wittenberg.de
Grundwasserentnahmen, Trinkwasserschutzgebiete

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