Stand 10. November 2025: Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (LVwA) hat eine Weisung zum Verbot von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten und ähnlichen Veranstaltungen erlassen. Hintergrund ist die aktuelle Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) vom 6. November 2025, nach der das Eintragsrisiko der Geflügelpest (Aviäre Influenza, H5N1) in Hausgeflügelbestände bundesweit als hoch eingestuft wird.
Was jetzt gilt
Im gesamten Landkreis Wittenberg sind ab sofort
- Geflügelausstellungen,
- Geflügelmärkte und Tierschauen ähnlicher Art sowie
- Veranstaltungen mit ausschließlich Tauben
untersagt.
Ebenfalls verboten ist die Abgabe von Lebendgeflügel im Reisegewerbe. Ziel ist es, den Kontakt von Vögeln unterschiedlicher Herkunft zu vermeiden und so das Risiko einer Virusverschleppung deutlich zu verringern.
Hintergrund
Laut FLI wurden allein im Zeitraum vom 1. Oktober bis 5. November 2025 in Deutschland 66 Ausbrüche der Geflügelpest bei Hausgeflügel und über 400 Nachweise bei Wildvögeln gemeldet. Besonders betroffen sind Kraniche, Wildgänse und Enten.
Das Institut bewertet das Risiko einer Einschleppung durch Wildvögel, aber auch durch Geflügelausstellungen, Tiermärkte und Kontakte zwischen Haltungen derzeit als hoch.
Die Maßnahme dient dem vorbeugenden Schutz der Tierbestände. Eine Stallpflicht für den Landkreis Wittenberg besteht derzeit nicht, kann jedoch bei veränderter Seuchenlage jederzeit angeordnet werden.
Wichtige Schutzmaßnahmen für Geflügelhalterinnen und -halter
Unabhängig vom Veranstaltungsverbot gilt weiterhin:
Alle Halterinnen und Halter von Geflügel – auch mit kleinen Beständen – sollten die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einhalten.
Empfohlen wird insbesondere:
- Geflügel wildvogelsicher halten (Füttern und Tränken nur im Stall oder unter Dach)
- Futter und Einstreu für Wildvögel unzugänglich lagern
- Stallspezifische Kleidung und Schuhe verwenden
- Hände und Schuhwerk regelmäßig desinfizieren
- Geräte und Fahrzeuge nach jedem Tierkontakt reinigen und desinfizieren
- Auffälligkeiten im Bestand (ungewöhnliche Verluste, Verhaltensänderungen, Minderleistung) umgehend melden
Kontakt
Bei Fragen erreichen Sie den Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz – Landkreis Wittenberg
per Telefon: 03491 806-1904 / -1906 / -1907
per E-Mail: veterinaeramt@landkreis-wittenberg.de
Außerhalb der Dienstzeiten: Integrierte Leitstelle 112
ℹ️ Weitere Informationen
- Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts vom 06.11.2025 (PDF)
- Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt – Tierseuchenbekämpfung
Hinweis:
Das Risiko einer Übertragung der aktuellen H5N1-Viren auf den Menschen wird von den Fachbehörden weiterhin als gering eingeschätzt. Für Geflügelbestände ist die Einhaltung von Hygiene- und Vorsorgemaßnahmen jedoch von zentraler Bedeutung.