Die aufgrund des Ausbruchs der Geflügelpest in Zahna angeordnete Stallpflicht für Geflügel sowie das Verbot von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten und Veranstaltungen ähnlicher Art werden mit Wirkung ab Donnerstag, 29. Januar 2026, aufgehoben.
Der Widerruf der entsprechenden Allgemeinverfügung vom 17. Dezember 2025 wurde am 28. Januar 2026 öffentlich bekannt gemacht.
Keine generelle Entwarnung
Trotz der Aufhebung der Stallpflicht besteht weiterhin keine generelle Entwarnung.
Am 23. Januar 2026 wurde bei einer verendeten Graugans (Wildvogel) in Coswig das Virus der Aviären Influenza (Geflügelpest) nachgewiesen.
Vor diesem Hintergrund gilt weiterhin:
- Die gesetzlich vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen sind von allen Geflügelhaltern im Landkreis Wittenberg konsequent einzuhalten.
- Dies betrifft insbesondere den Schutz vor einem indirekten Viruseintrag, etwa über Futter, Einstreu, Wasser oder Gerätschaften.
Biosicherheitsmaßnahmen bleiben verpflichtend
Unverändert einzuhalten sind unter anderem:
- Futter und Einstreu müssen für Wildvögel unzugänglich gelagert werden.
- Grünfutter darf nicht von Flächen stammen, zu denen Wildvögel Zugang haben.
- Das Tränken mit Dach- oder Oberflächenwasser ist verboten.
- Geflügelhaltungen sind gegen unbefugten Zutritt zu sichern.
Die vollständige Widerrufs-Allgemeinverfügung mit allen rechtlichen Grundlagen und Hinweisen zu den Biosicherheitsmaßnahmen steht auf der Internetseite des Landkreises zur Verfügung.
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