„Mein Führerschein ist doch unbefristet.“ Diesen Satz hört die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Wittenberg immer wieder. Viele Bürgerinnen und Bürger sind überrascht, wenn sie erfahren, dass ihr Führerschein umgetauscht werden muss, obwohl er ursprünglich ohne Ablaufdatum ausgestellt wurde.
Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen Fahrerlaubnis und Führerscheindokument: Die Fahrerlaubnis selbst bleibt bestehen. Ausgetauscht werden muss lediglich der Führerschein als Dokument. Eine erneute Fahrprüfung oder eine ärztliche Untersuchung ist allein wegen des Pflichtumtauschs grundsätzlich nicht erforderlich.
Wer ist jetzt an der Reihe?
Mit dem schrittweisen Führerschein-Pflichtumtausch betrifft die nächste Frist Kartenführerscheine, die in den Jahren 2002, 2003 oder 2004 ausgestellt wurden.
Diese Führerscheine müssen bis zum 19. Januar 2027 umgetauscht werden.
Entscheidend ist dabei nicht, wann die Fahrerlaubnis ursprünglich erworben wurde, sondern das Ausstellungsdatum des Führerscheins. Bei Kartenführerscheinen steht dieses Datum auf der Vorderseite im Feld 4a.
Auch Personen, deren Umtauschfrist bereits abgelaufen ist, bleiben weiterhin zum Umtausch ihres Führerscheins verpflichtet.
Sonderregelung für vor 1953 Geborene
Für Personen, die vor 1953 geboren wurden, gilt eine besondere Regelung: Wurde der Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt, muss er unabhängig vom jeweiligen Ausstellungsjahr erst bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden.
Warum müssen Führerscheine umgetauscht werden?
Der Pflichtumtausch geht auf europäische Vorgaben zurück. Ziel ist es, die unterschiedlichen Führerscheinmuster innerhalb der Europäischen Union schrittweise durch einheitliche und fälschungssichere Führerscheindokumente zu ersetzen.
Der Landkreis Wittenberg empfiehlt deshalb, das Ausstellungsdatum des eigenen Führerscheins frühzeitig zu prüfen und mit der Antragstellung nicht bis kurz vor Ablauf der jeweiligen Frist zu warten.
Weitere Informationen zu den Umtauschfristen, den erforderlichen Unterlagen sowie zur Antragstellung und Terminvergabe finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Wittenberg unter dem Thema „Führerschein-Pflichtumtausch“.