Forstsaatgut
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Leistungsbeschreibung
Entgegennahme der Anzeige über die Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut und Ausstellung von Stammzertifikaten.
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Verfahrensablauf
Forstliches Vermehrungsgut darf nur nach vorheriger, rechtzeitiger Anmeldung bei der zuständigen Landesstelle geerntet werden. Die Anzeige über die Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut erfolgt über das digitale Erntezulassungsregister oder direkt bei der unteren Forstbehörde.
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Rechtsgrundlage
§§ 7 und 8 Forstvermehrungsgutgesetz
Kontakt
Untere Forstbehörde
Adresse
Breitscheidstraße 4
06886 Lutherstadt Wittenberg
Fax: 03491 806-2992
E-Mail: forstbehoerde@landkreis-wittenberg.de
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Fachdienste:
Di 08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Do 08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr