Einsichtnahme in die Todesbescheinigung
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Leistungsbeschreibung
Allgemeine Informationen:
Den nächsten Angehörigen kann bei berechtigtem Interesse (z. B. Kenntnis über Erbkrankheiten) Einsicht in die Todesbescheinigung gewährt werden oder Auskunft daraus erteilt werden.
Versicherungen kann Auskunft aus der Todesbescheinigung nach schriftlicher Anforderung erteilt werden.
Dies gilt nur für Personen, die im Landkreis Wittenberg verstorben sind.
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Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei der Einsichtnahme in die Todesbescheinigung:
- Personalausweis des nächsten (vorsprechenden) Angehörigen
- Sterbeurkunde
- eventuell weitere Familiendokumente entsprechend Verwandtschaftsverhältnis
Bei Auskunft für die Versicherung:
- Schreiben der Versicherung,
- Schweigepflichtentbindung des Begünstigten der Versicherung
- Sterbeurkunde
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Rechtsgrundlage
- § 1 Absatz 5 Bestattungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt
Kontakt
Fax: +49 3491 806-2590
E-Mail: gesundheitsamt@landkreis-wittenberg.de
Sprechzeiten der Fachdienste:
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Information des Landkreises Wittenberg:
Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr
Öffnungszeiten
Fax: +49 3491 806-2590
E-Mail: gesundheitsamt@landkreis-wittenberg.de
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13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
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