Einführung des digitalen Führerscheinantrags

Pressekonferenz Landkreis Wittenberg - Digitaler Führerschein - Landrat Christian Tylsch
©Landkreis Wittenberg

Am 7. November 2024 stellt der Landkreis Wittenberg den neuen digitalen Führerscheinantrag vor – eine zeitgemäße Lösung, die sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch der Verwaltung zahlreiche Vorteile bietet. Mit diesem Onlineangebot wird die Beantragung von Führerscheinen deutlich vereinfacht, da der gesamte Prozess digital und ortsunabhängig abläuft. “Mit dem Führerscheinantrag und dem aktuell laufenden Pflichtumtausch bieten wir nun eine wichtige Leistung digital an – bis hin zur digitalen Bezahlmöglichkeit. Wir entlasten mit dem automatisierten Prozess nicht nur die Bürger, sondern auch unsere Mitarbeiter”, so Landrat Christian Tylsch.

Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger

  • Durch die Nutzung der BundID werden alle relevanten personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Geburtsdaten) automatisch in das Antragsverfahren übernommen.
  • Antragsteller sparen sich Fahrzeiten und Wartezeiten in der Fahrerlaubnisbehörde.
  • Die Zahlung erfolgt direkt bei Antragstellung über gängige Zahlmethoden wie PayPal oder Kreditkarte – die Zahlung am Kassenautomaten mit möglicher Wartezeit entfällt.
  • Alle erforderlichen Unterlagen (Passbild, Unterschrift, Sehtest, Erste-Hilfe-Nachweis etc.) können bequem hochgeladen werden – Kopieren und Ausdrucken ist nicht mehr notwendig.
  • Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Bearbeitung der Online-Anträge effizienter planen und durchführen.

Verfügbare Antragsarten

Zum Start des digitalen Verfahrens können folgende Antragsarten online eingereicht werden:

Diese Antragsarten stehen für die Führerscheinklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T und Kombinationen dieser Klassen zur Verfügung.

Technische Voraussetzungen für die Antragstellung

Für den digitalen Führerscheinantrag benötigen Antragsteller einen Online-Ausweis. Hierzu ist ein Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und PIN erforderlich. Außerdem ist ein NFC-fähiges Smartphone notwendig, und die AusweisApp2 muss installiert und geöffnet sein.

Während des Antragsprozesses kann ein aktuelles biometrisches Passfoto hochgeladen oder über die Selfie-Funktion des Smartphones aufgenommen werden. Zusätzlich werden Angaben zur Fahrschule, ein Nachweis einer Erste-Hilfe-Schulung sowie ein Sehtest benötigt. Dieser darf nicht älter als zwei Jahre sein und kann durch ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten ersetzt werden.

Pressekonferenz Landkreis Wittenberg - Digitaler Führerschein - Landrat Christian Tylsch

von links: Enrico Jacob (Sachgebietsleiter Fahrerlaubnisbehörde), Christian Tylsch (Landrat), Alexander Baumbach (Pressesprecher), Claudia Thiele (Referentin Stabsstelle Digitalisierung)

Exkurs: Das Onlinezugangsgesetz (OZG)

Der digitale Führerscheinantrag ist Teil der OZG-Initiative (Onlinezugangsgesetz), welche Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Im Rahmen dieser Initiative werden rund 600 Verwaltungsleistungen digitalisiert wobei der Dienst nur einmal gebaut und dann nachgenutzt werden soll. Im Falle des Führerscheins nutzt der Landkreis Wittenberg den zentralen Führerscheinantrag aus Hessen nach. Weitere Informationen zu den bundesweiten Modernisierungsmaßnahmen finden Sie unter www.onlinezugangsgesetz.de.

Ansprechpartner
Enrico Jacob
Sachgebietsleiter Fahrerlaubnisbehörde
Telefon: 03491 806-1718
E-Mail: feb@landkreis-wittenberg.de