Kategorie: Kreisverwaltung

Mutti und Kind sind zur Untersuchung bei einer Ärztin

Einschulungsuntersuchung

Ist mein Kind zur Teilnahme an der Untersuchung verpflichtet? Ja. Die Einschulungsuntersuchung und die damit verbundene Erhebung personenbezogener Daten erfolgt gemäß §§ 37 Abs. 2 und 84a Abs. 3 des

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Landrat Christian Tylsch, Innenministerin Dr. Tamara Zieschang und DRK-Geschäftsführer Karsten Pfannkuch stellen bei einer Pressekonferenz im Fachdienst Brand- und Katastrophenschutz und Rettungsdienst der Kreisverwaltung Wittenberg das neue Konzept zum Gemeindenotfallsanitäter im Landkreis Wittenberg vor.

Gemeinde-Notfallsanitäter

Landkreis Wittenberg implementiert Modellprojekt im Rettungsdienst Lutherstadt Wittenberg (7. Februar 2023) – Der Landkreis Wittenberg geht ab demnächst neue Wege, um die Notfallmedizin im ländlichen Raum schneller zu machen. “Zusammen

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