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Dem Landkreis Wittenberg liegt ein Antrag auf Bestellung eines gesetzlichenVertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB für die unbekannten Erben von Hermann und Ehefrau Emilie Barth, geb. Jänicke
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Dem Landkreis Wittenberg liegt ein Antrag auf Bestellung eines gesetzlichenVertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB für die unbekannten Erben von Hermann und Ehefrau Emilie Barth, geb. Jänicke
Dem Landkreis Wittenberg liegt ein Antrag auf Bestellung eines gesetzlichenVertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB für die unbekannten Erben von Gerhard Fischer, geb. 23.03.1920 vor. Im Grundbuch
eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB (Az. GV 10E-1995) Hiermit wird zur Kenntnis gegeben, dass der Landkreis Wittenberg am 13.11.2025 für nachfolgend aufgeführtes Eigentum einen