Öffentliche Aufforderung GV 10E-1995
Dem Landkreis Wittenberg liegt ein Antrag auf Bestellung eines gesetzlichenVertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB für die unbekannten Erben der Anna Schädler, geb. Bannaschäwitz vor. Im Grundbuch
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Dem Landkreis Wittenberg liegt ein Antrag auf Bestellung eines gesetzlichenVertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB für die unbekannten Erben der Anna Schädler, geb. Bannaschäwitz vor. Im Grundbuch
Dem Landkreis Wittenberg liegt ein Antrag auf Bestellung eines gesetzlichenVertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB für die unbekannten Erben der Witwe Flemming vor. Im Grundbuch von Bad
Der Landkreis Wittenberg vergibt auch im kommenden Schuljahr 2025/2026 wieder Nutzungszeiten in ausgewählten Sportstätten. Die Vergabe erfolgt auf Grundlage festgelegter Kriterien, um eine faire und transparente Nutzung der Kapazitäten zu